Statuten
Ausschreibung
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt APART-Stipendien zur Förderung der postdoktoralen Forschung aus. Diese sind so bemessen, dass sich die Empfänger/Empfängerinnen ausschließlich ihrer wissenschaftlichen Arbeit widmen können.
Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Empfänger/Empfängerinnen, ihre Arbeitskraft auf ihr Forschungsvorhaben zu konzentrieren.
1. Allgemeine Zielsetzungen
Die Verbesserung der Qualität im universitären und außeruniversitären Bereich, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Einbindung in internationale Forschungsprogramme und Forschungsprojekte (soweit erforderlich durch Aufenthalte an Forschungsstätten im In- und Ausland) verlangen eine Qualifikation jüngerer Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen, die durch Humanressourcen-Programme wie APART erst realisiert werden können.
2. Voraussetzungen
Zur Bewerbung eingeladen sind Forscherinnen und Forscher mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie Forscherinnen und Forscher in Österreich, die
oder
Kinderbetreuungszeiten werden für maximal 3 Jahre pro Kind anerkannt; weitere Ausnahmen werden bei Nachweis von Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit oder bei Behinderung gemacht. Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise zu klären.
Antragsteller(innen), die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen das beantragte Projekt an einer Forschungseinrichtung in Österreich durchführen.
Neben der wissenschaftlichen Qualifikation werden die Vorlage eines mehrjährigen Arbeitsplanes sowie der Nachweis einer für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendigen Arbeitsmöglichkeit für die Dauer des Stipendiums verlangt (Beilage von Einladungen ausländischer Institute und/oder Arbeitsplatzbestätigung des Heimatinstitutes).
Die Internationalität des Forschungsvorhabens sollte gewährleistet sein. Antragsteller(innen) müssen in ihrem Antrag einen Bezug zur Forschung in Österreich nachweisen.
Eine Mitwirkung in der Lehre ist während der Laufzeit des Stipendiums in begrenztem Umfang (max. 2 Wochenstunden) möglich, wenn das Ziel des Stipendiums dadurch nicht beeinträchtigt wird.
3. Gebiete
APART-Stipendien sind offen für Bewerber/Bewerberinnen aus allen Forschungsgebieten, insbesondere unter Berücksichtigung der in Punkt 2 genannten Zielsetzungen. Anträge, die sich ausschließlich oder überwiegend mit Verfahrens- und Produktentwicklungen beschäftigen, werden nicht berücksichtigt.
4. Leistung
Die Höhe eines APART-Stipendiums beträgt ab dem Einreichtermin 2010 pro Jahr 55.000,- Euro (brutto).
Sachkosten können in der Höhe von max. 18.000,- Euro pro Jahr beantragt werden. Darin enthalten ist eine Reisekostenpauschale von max. 6.000,- Euro für erforderliche Forschungsaufenthalte im Ausland. Für die weitere Beschaffung allenfalls erforderlicher Sachmittel können die entsprechenden Anträge bei den dafür vorgesehenen Förderungseinrichtungen gestellt werden.
Förderungen können als Stellen an einer Forschungseinrichtung definiert werden.
Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung möglich (bis zu max. 1.900,- Euro pro Jahr).
Bei Nachweis von Betreuungspflichten für mindestens ein Kind unter 4 Jahren (z.B. Alleinerziehende) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
5. Förderdauer
APART-Stipendien werden für max. drei Jahre vergeben. Nach der Hälfte der Förderdauer und bei Beendigung des Stipendiums ist von den Stipendiaten/ Stipendiatinnen ein ausführlicher Arbeitsbericht vorzulegen.
Die Berichtskontrolle hat den ausschließlichen Zweck, es der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zu ermöglichen, die Leistungen, die der Stipendiat/die Stipendiatin in seinem/ihrem Forschungsplan in Aussicht gestellt hat, zu überprüfen.
Bei selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen kann die Förderung eingestellt werden.
6. Einreichung, Vergabe
Die Einreichung erfolgt bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Die Entscheidung über die Zuerkennung erfolgt durch ein Vergabekomitee, das sich seinerseits auf die Beurteilung der Ansuchen durch Gutachter und Gutachterinnen aus dem Ausland stützen kann.
Diese Förderung versteht sich als Gender-Mainstreamingmaßnahme bei Einhaltung der wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Es wird angestrebt, den Anteil von Frauen bei den Bewerbungen und bei der Zuerkennung der Stipendien konstant zu halten.
Dem Antragsteller/der Antragstellerin steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften - auch im Laufe des Bewertungsprozesses - mitzuteilen.
7. Bewerbungsmodalitäten
Anträge können bis 15. Mai jeden Jahres (Ende der Einreichfrist) auf dem hierfür vorgesehenen elektronischen Formular bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eingereicht werden. Die Zuerkennung erfolgt im Oktober desselben Jahres. Antritt des Stipendiums: 1. Jänner des folgenden Jahres, bei einer viermonatigen Toleranzfrist.
Es ist nicht zulässig, sich öfter als zweimal für dieses Förderprogramm zu bewerben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Transparenz des Bewertungsdurchgangs
In einer Vorauswahlsitzung entscheidet die Vergabejury, welche Anträge extern begutachtet werden. In einer zweiten Sitzung wird nach Eintreffen der Gutachten und Bericht der einzelnen Komiteemitglieder eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendien getroffen. Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens werden an jeden Antragsteller/jede Antragstellerin die Gutachten in anonymisierter Form weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums.
9. Rechtliche Stellung
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Forschungsvorhabens. Kriterium der Förderung/Weiterförderung ist die Erfüllung des von den Stipendiaten/Stipendiatinnen selbst erstellten Forschungsplanes.
Alle Forschungsleistungen der Stipendiaten/Stipendiatinnen kommen ausschließlich diesen zugute. Die Stipendiaten/Stipendiatinnen sind zu keinerlei Arbeitsleistungen zugunsten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften verpflichtet.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit. Sie nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation der Stipendiaten/Stipendiatinnen mit Forschungseinrichtungen und Forschergruppen. Die Ausgestaltung und Organisation der Zusammenarbeit mit Dritten fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Stipendiaten/Stipendiatinnen.
Stand: November 2009