DOC-Statuten
Ausschreibung
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt Doktorand(inn)enstipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Diese Stipendien sollen Empfängern und Empfängerinnen die Möglichkeit geben, sich der Abfassung der Doktorarbeit in konzentrierter Weise und in zeitlich besser abgrenzbarer Form zu widmen.
Die Leistungsfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Einbindung in internationale Forschungsprogramme und Forschungsprojekte und nicht zuletzt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs verlangen Maßnahmen zur Förderung jüngerer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vor der Promotion. Die Doktorand(inn)en-stipendien sollen das wissenschaftliche Potential Österreichs heben und den Anteil an weiblichen Promovierten vergrößern.
Begabte Studierende zur wissenschaftlichen Arbeit zu motivieren, ihnen die Konzentration auf die Abfassung der Dissertation zu ermöglichen, die Hebung der Qualität österreichischer Doktorarbeiten und nicht zuletzt die Beschleunigung des Doktorats- bzw. PhD-Studiums sind Ziele dieses Förderungsprogrammes.
Bewerbungsvoraussetzungen
Zur Bewerbung eingeladen sind junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit österreichischer Staatsbürgerschaft, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Südtirol sowie junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihr Doktorats- bzw. PhD-Studium in Österreich absolvieren.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen für den Eintritt in ein Doktorats- bzw. PhD-Studium erfüllen und
- dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung (Stichtag ist der Einreichtermin) nicht älter als 27 Jahre sein
oder
- ihr Diplom- bzw. Master-Studium zum Zeitpunkt der Einreichung vor nicht mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben.
Kinderbetreuungszeiten werden für maximal 3 Jahre pro Kind anerkannt; weitere Ausnahmen werden bei Nachweis von Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit oder bei Behinderung gemacht. Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise zu klären.
Antragsteller(innen), die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ihr Doktorats- bzw. PhD-Studium an einer Forschungseinrichtung in Österreich durchführen.
Das Förderungsprogramm ist offen für Bewerbungen aus allen Bereichen der Forschung. Dissertationsprojekte können sowohl an Universitäten als auch im Zusammenwirken mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen im In- und Ausland durchgeführt werden.
Antragsteller(innen) müssen in ihrem Antrag einen Bezug zur Forschung in Österreich nachweisen.
Die Absolvierung des Doktorats- bzw. PhD-Studiums an einer ausländischen Universität ist für österreichische Staatsbürger(innen) möglich, wenn sie
- das Diplom- bzw. Master-Studium in Österreich durchgeführt und abgeschlossen haben und
- bei der Einreichung eine gemeinsame Stellungnahme des(der) österreichischen Zweitbetreuers(in) mit dem(der) Dissertationsbetreuer(in) im Ausland vorlegen.
Kandidaten und Kandidatinnen, die ihr Studium mit Auszeichnung in der Regelstudienzeit absolviert haben, werden in der Bewertung besonders berücksichtigt.
Die Vergabe des Stipendiums schließt andere einkommensbegründende Tätigkeiten aus (Stipendien, Anstellungen).
Institutionelle Verankerung
Bewerbungsvoraussetzung ist neben einer überdurchschnittlichen Qualifikation die Vorlage eines Dissertationsexposés, die positive Stellungnahme des Dissertationsbetreuers oder der Dissertationsbetreuerin inkl. des Nachweises der Bereitstellung allfälliger Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts erforderlich sind, sowie die Kurzbeschreibung des wissenschaftlichen Umfelds, in dem die Dissertation geschrieben wird.
Förderungen können als Stellen an einer Forschungseinrichtung definiert werden. Dafür ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts für eine Anstellung im Falle der Zuerkennung des Stipendiums notwendig.
Jede(r) Geförderte sollte mindestens ein halbes Jahr an einer Forschungseinrichtung im Ausland verbringen.
Förderung
Die Höhe eines Stipendiums beträgt derzeit pro Jahr 30.000,00 Euro (brutto).
Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.500,- Euro für aktive Teilnahmen an wissenschaftlichen Konferenzen oder für Forschungsaufenthalte im Ausland beantragt werden.
Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung möglich (bis zu max. 1.900,00 Euro im Jahr).
Bei Nachweis von Betreuungspflichten für mindestens ein Kind unter 4 Jahren (z.B. Alleinerziehende) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
Der Erhalt eines Stipendiums enthebt die Empfänger(innen) nicht, Vorsorge für die Beschaffung von allenfalls erforderlichen Sachmitteln zu tragen.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Förderdauer
Das Stipendium wird für 24 bis max. 36 Monate vergeben.
Nach der Hälfte der Förderdauer und bei Beendigung des Stipendiums ist von den Stipendiat(inn)en ein Arbeitsbericht vorzulegen.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Einreichung, Vergabe
Die Unterlagen werden bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eingereicht.
Die Entscheidung über die Zuerkennung erfolgt durch ein Vergabekomitee, das sich auf die Beurteilung der Ansuchen durch externe Gutachter und Gutachterinnen stützen kann. In Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren können Bewerber(innen) zu einem Interview gebeten werden.
Diese Förderung versteht sich als Gender-Mainstreamingmaßnahme bei Einhaltung der wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Es wird angestrebt, den Anteil von Frauen bei den Bewerbungen und bei der Zuerkennung der Stipendien konstant zu halten.
Den Antragsteller(inne)n steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften schriftlich mitzuteilen.
Transparenz des Bewertungsdurchgangs
Die Anträge der Kandidaten und Kandidatinnen werden extern begutachtet. Nach Eintreffen der Gutachten und den Berichten der einzelnen Komiteemitglieder wird eine Entscheidung über die Vergabe der Stipendien durch die Vergabekommission getroffen. Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens wird an jede(n) Antragsteller(in) das Gutachten in anonymisierter Form weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums.
Bewerbungsmodalitäten
Anträge können an einem Bewerbungstermin (15. Mai jeden Jahres) auf dem hiefür vorgesehenen elektronischen Formular bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eingereicht werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Monate (Vergabe im Oktober, Antritt des Stipendiums: 1. Jänner des folgenden Jahres, bei einer viermonatigen Toleranzfrist).
Es ist nicht zulässig, sich öfter als zweimal für dieses Förderprogramm zu bewerben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechtliche Stellung
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Dissertationsvorhabens. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von den Stipendiat(inn)en erstellten Exposés.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation der Stipendiat(inn)en mit Forschungs-einrichtungen und Forschergruppen.
Stand: Jänner 2011

