Frequently Asked Questions - Fragen zur Altersgrenze
Nein. Als Stichtag für die Altersgrenze gilt der Einreichtermin (15. Mai des jeweiligen Jahres) und nicht der Termin der Übermittlung des Antrags.
Ja. Kinderbetreuungszeiten werden mit maximal 3 Jahren pro Kind anerkannt. Weitere Ausnahmen bei der Altersgrenze werden gemacht, wenn Präsenz- bzw. Zivildienst geleistet wurde, Sie Ihre Studienberechtigung im 2. Bildungsweg erworben haben oder eine Behinderung vorliegt. Bitte halten Sie in all diesen Fällen vor Antragstellung Rücksprache mit der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise.
So lange Sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Sie auf jeden Fall antragsberechtigt. Wenn Ihr letzter Diplomabschluss nicht länger zurückliegt als zwei Jahre, sind Sie unabhägig von Ihrem Alter ebenfalls antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie auch die Ausnahmereglungen in den Statuten des DOC-Programms.
Ja. So lange Sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Sie antragsberechtigt. Haben Sie jedoch knapp vor dem Einreichtermin Ihren 28. Geburtstag, fallen Sie nicht mehr in die Zielgruppe. In diesem Fall ist es auch kein Option, den Antrag vor dem 15. Mai einzuschicken, da als Stichtag für die Altersgrenze der Einreichtermin (15. Mai des jeweiligen Jahres) und nicht der Termin der Übermittlung des Antrags gilt.

