L'ORÉAL: Statuten
Die Welt braucht Forschung. Die Forschung braucht Frauen
L’ORÉAL Österreich vergibt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission und in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im Rahmen von „fFORTE – Frauen in Forschung und Technologie“
Stipendien für junge Grundlagen-Forscherinnen auf dem Gebiet der Medizin, den Naturwissenschaften oder der Mathematik. Zur Finanzierung, Fortsetzung oder Ausarbeitung von Projekten in Österreich.
Statuten
Ausschreibung:
L'ORÉAL Österreich vergibt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO-Kommission im Rahmen der internationalen, weltweiten Kooperation „For Women in Science" zwei Stipendien an österreichische Grundlagenforscherinnen auf dem Gebiet der Medizin, den Naturwissenschaften oder der Mathematik. Zwei weitere Stipendien werden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung im Rahmen von „fFORTE - Frauen in Forschung und Technologie" finanziert.
Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6-12 Monaten, sind mit jeweils € 20.000 dotiert und nicht teilbar. Die Vergabe erfolgt in Kooperation mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Diese Österreich-Initiative versteht sich als nationale Erweiterung des gemeinsamen, weltweiten Engagements von L'ORÉAL und UNESCO zur Würdigung des Beitrags von Frauen für die Forschung und zum Abbau von Karriere-Hindernissen für Wissenschafterinnen. Mit den Stipendien sollen weibliche wissenschaftliche Nachwuchstalente gefördert werden, die entweder durch überdurch-schnittliche Studienergebnisse oder namhafte Publikationen qualifiziert sind.
Zielsetzung:
Die Stipendien verfolgen den Zweck, junge Frauen zu Karrieren in der Forschung zu ermutigen, ihnen den Start zu erleichtern, oder ihnen die Fortsetzung einer begonnenen Karriere zu ermöglichen. Insbesondere ist das Stipendium für folgende Fälle vorgesehen:
- Zur Finanzierung oder Beendigung eines Projektes oder einer Dissertation
- Zur Überbrückung bis zum Antritt einer mehrjährigen Forschungsstelle
- Zur wissenschaftlichen Ausarbeitung eines Projektantrages
- Zur Rück-Integration nach einem Forschungsaufenthalt im Ausland
Zielgruppe:
Gefördert werden junge, hoch qualifizierte heimische Wissenschafterinnen unter 40 Jahren im Dissertationsstadium oder Postdoktorandinnen. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Diplomstudium, österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in Österreich. Beurteilungsgrundlage sind die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen, ein konkretes Projekt- oder Dissertationsthema und eine Empfehlung des/der Projektleiters/in oder Dissertationsbetreuers/in.
Das Stipendium soll der Abdeckung des Lebensunterhalts dienen. Teile davon können auch für Kurse, Seminare, Kinderbetreuung, Kongresse, kurze Forschungsaufenthalte im In- und Ausland oder Sachmittel verwendet werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Alter: Zum Zeitpunkt der Einreichung soll der letzte Studienabschluss (Diplom oder Dissertation) nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Verzögerungen bedingt durch Kinder-betreuungspflichten (pro Kind 3 Jahre) oder zweiten Bildungsweg (d.h. Erlangung der Hochschulreife bzw. des Abschlusses einer höheren Schule nach Unterbrechung des regulären Bildungsgangs) werden jedoch berücksichtigt.
Entsprechend der Zielsetzung der Nachwuchsförderung und der Unterstützung beim Karrierestart werden Karriereanfängerinnen bevorzugt.
Absolute Altersgrenze für die Einreichung ist das vollendete 35. Lebensjahr für Doktorandinnen bzw. das 40. Lebensjahr für Postdoktorandinnen (Stichtag ist der Einreichungstermin). - Abgeschlossenes Studium im Bereich der Medizin, der Naturwissenschaften oder der Mathematik (mindestens Magister).
Bevorzugt werden Forscherinnen, die vor Abschluss ihrer Dissertation stehen oder diese schon abgeschlossen haben (Postdoktorandinnen). - Ein konkretes Projekt im Bereich der Grundlagenforschung in den oben genannten Fachrichtungen. Projekte in verwandten Studienrichtungen, die einen experimentellen Forschungsansatz verfolgen, können ebenfalls berücksichtigt werden.
Das Projekt muss in Österreich durchgeführt werden.
Bei Verwendung des Stipendiums zur Fertigstellung eines begonnenen Projektes wird der Zwischenstand beurteilt, bei Verwendung zur Überbrückung (bis zu einem neuen Projekt, bis zum Antritt einer Plan- oder Projektstelle) muss die geplante Projekt- oder Forschungs-orientierung (unter Erläuterung der wissenschaftlichen Fragestellung) dargelegt werden. - Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in Österreich. Wissenschaftlerinnen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, können nur dann das Stipendium beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung schon seit mindestens drei Jahren in Österreich leben und das Projekt an einer Österreichischen Forschungseinrichtung angesiedelt ist.
- Publikationen. Die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Einreichung bereits Publikationen (= peer reviewed Artikel oder Buchpublikationen) vorweisen können.
- Notwendige Genehmigungen. Alle für das Forschungsvorhaben notwendigen Genehmigungen (z.B. Unbedenklichkeitserklärung der Ethikkommission oder Tierversuchskommission) sind vor der Einreichung einzuholen und vorzulegen.
Höhe und Dauer:
Die Höhe des Stipendiums beträgt € 20.000. Der Betrag wird wahlweise gesamt oder in zwei Raten (zum Antritt und nach der Hälfte der Laufzeit) ausgezahlt. Das Stipendium ist nicht teilbar.
Das Stipendium kann auch beantragt werden, wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen. Die Höchstgrenze für zusätzliche Einkünfte beträgt € 15.000 brutto. Zusätzliche Einkünfte müssen bei der Bewerbung angegeben werden.
Das Stipendium ist für eine Laufzeit von 8-12 Monaten (Doktorandinnen), bzw. 6-8 Monaten (Post-Docs) gedacht.
Zeitraum für den Antritt:
Das Stipendium kann ab dem Zeitpunkt der Verständigung der betreffenden Wissenschafterin über die Jury-Entscheidung bis Ende des laufenden Jahres angetreten werden.
Bewerbungsunterlagen:
Die Unterlagen sind in zweifacher Ausführung vorzulegen. Lebenslauf, Projektbeschreibung und Karriere- und Forschungsplan sind in Englisch zu verfassen.
- Online Erfassungsbogen (auszufüllen unter http://stipendien.oeaw.ac.at/de/erfassungsbogen-lor%C3%A9al)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Maturazeugnis (Kopie)
- Alle Diplomprüfungszeugnisse (Kopie)
- Gegebenenfalls Rigorosenzeugnisse (Kopie)
- Projektbeschreibung (ca. 3-5 DIN A4 Seiten einzeilig, exklusive Bibliographie)
Folgende Punkte müssen dabei berücksichtigt werden:
- Research Questions and Methods
- Work and Time Plan (esp. for the requested fellowship period)
- References - Karriere-und Forschungsplan für die nächsten 3 Jahre (ca. 1 DIN A4 Seite einzeilig), aus dem die Bedeutung des Stipendiums für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Antragstellerin und die Motivation für das gewählte Forschungsgebiet hervorgehen
- Stellungnahme des/der Leiters/in des geplanten Projektes oder des/der Dissertations-betreuers/in
- Arbeitsplatzbestätigung ( = Bestätigung über die Möglichkeit, Räume und Ressourcen des Instituts für das geplante Forschungsprojekt zu nutzen) des/der Institutsleiters/in der Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll
- Publikationsliste
- Bei Nicht-Österreicherinnen: Vorlage des Nachweises über mindestens seit 3 Jahren an-dauernden Aufenthalt in Österreich (Kopie des Meldezettels)
- Falls zutreffend, notwendige Genehmigungen zum Forschungsvorhaben
Einreichung und Vergabe:
Die vollständigen Unterlagen sind per Post bis 1. März jeden Jahres bei der Österreichischen UNESCO-Kommission einzureichen.
Der Online-Erfassungsbogen ist auf der Homepage der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW abrufbar und online auszufüllen:http://stipendien.oeaw.ac.at/de/erfassungsbogen-lor%C3%A9al
Online-Erfassungsbogen, Lebenslauf, Projektbeschreibung, Karriere- und Forschungsplan sowie Publikationsliste müssen zusätzlich auf einer CD-ROM (in .doc oder .pdf-Format) abgespeichert und den Ausdrucken beigelegt werden.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Bewerbungen, die zum Stichtag unvollständig sind, oder nicht den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Begutachtung und Auswahl erfolgt durch eine unabhängige, siebenköpfige Expertenjury unter dem Vorsitz des Präsidenten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Die Jury entscheidet aufgrund der Qualifikation der Bewerberinnen.
Das Verfahren dauert zirka vier Monate. Die ausgewählten Stipendiatinnen werden Mitte Juli des jeweils laufenden Jahres schriftlich verständigt. Über die Gründe für oder gegen die Bewilligung kann kein Schriftverkehr geführt werden.
Abschlussbericht:
Spätestens 3 Monate nach Beendigung der Laufzeit ist ein Abschlussbericht per Email jeweils an die Österreichische UNESCO-Kommission (wintersteiner@unesco.at) und an die Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ( barabara.haberl@oeaw.ac.at) zu schicken.
Adresse für die Einreichung:
Österreichische UNESCO-Kommission
Universitätsstraße 5 / 4. Stock/ Top 12
1010 Wien
Kontaktperson:
Therese Wintersteiner M.A.I.S.
Österreichische UNESCO-Kommission
Universitätsstr. 5 / 4. Stock / Top 12
1010 Wien
E-MAil: wintersteiner@unesco.at
Telefon: +43-1/526 13 01-13, Fax: +43-1/526 13 01-20


