ROM Statuten
ÖSTERREICHISCHE AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
ACCADEMIA AUSTRIACA DELLE SCIENZE
HISTORISCHES INSTITUT
BEIM ÖSTERREICHISCHEN KULTURFORUM IN ROM
L'ISTITUTO STORICO
PRESSO L'ISTITUTO AUSTRIACO DI CULTURA DI ROMA
Statuten
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergibt für graduierte (Diplom- oder Masterabschluss) oder promovierte Akademiker und Akademikerinnen Forschungsstipendien aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. der Theologie am Historischen Institut beim Österreichischen Kulturforum in Rom.
Die Stipendien werden für Arbeitsvorhaben vergeben, deren Thematik sich auf Rom oder allgemein auf Italien bezieht und zu deren Durchführung ein Aufenthalt in Rom, in besonderen Fällen allgemein in Italien, notwendig ist. Schwerpunkte der Forschung, für die Stipendien vergeben werden, liegen im Bereich der Geschichte (vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert, einschließlich der Kirchengeschichte), der Kunstgeschichte und der Altertumswissenschaften. Darüber hinaus werden auch Projekte auf den Gebieten der Musikgeschichte, der Rechtsgeschichte und anderer verwandter Fächer berücksichtigt. Die Projekte sollen tunlichst zu den am Österreichischen Historischen Institut betriebenen Forschungen einen Bezug haben.
Die Stipendiendauer beträgt einen Monat bis neun Monate.
Zur Bewerbung eingeladen sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Südtiroler und Südtirolerinnen. Antragsteller(innen), die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen nachweisen können, dass der Mittelpunkt ihrer Lebens- und Forschungsinteressen seit mehr als zwei Jahren in Österreich ist.
Zum Zeitpunkt der Einreichung sollten graduierte Bewerber(innen) das 30. Lebensjahr, promovierte Bewerber(innen) das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausnahmen bei der Altersgrenze werden aus folgenden Gründen gemacht:
- Nachweis von Kinderbetreuungs- bzw. Karenzzeiten (pro Kind wird die Altersgrenze um 3 Jahre verschoben)
- 2. Bildungsweg (Erlangung der Hochschulreife bzw. des Abschlusses einer höheren Schule nach Unterbrechung des regulären Bildungsgangs)
- Behinderung
Die Höhe des Stipendiums beträgt 900,- Euro pro Monat. Außerdem wird ein einmaliger Reisekostenzuschuss von 180,- Euro gegeben. Mit dem Stipendium ist ferner die kostenlose Unterbringung in einem der Stipendiatenzimmer des Instituts in Rom verbunden.
Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden, erhalten nur 50 Prozent des angegebenen Stipendienbetrages.
Auf dem hiefür vorgesehenen elektronischen Formular ist anzugeben, ob der Bewerber/die Bewerberin während der Konsumierung des Stipendiums über Einkünfte verfügt, die im Monat den Betrag von 450,- Euro überschreiten. In diesem Fall kommen ebenfalls nur 50 Prozent der monatlichen Stipendienrate zur Auszahlung.
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet das Kuratorium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für das Österreichische Historische Institut Rom. Es tritt in der Regel Ende Mai zur Beschlussfassung über die Vergabe der Stipendien zusammen. Die Bewerber und Bewerberinnen werden über die Entscheidung des Kuratoriums schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungen sind auf dem elektronischen Formular mit den geforderten Beilagen bis 31. März jeden Jahres an die Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zu senden. Gültig ist das Datum des Poststempels.
Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen, aus der hervorzugehen hat, warum die Arbeit nur in Rom bzw. in Ausnahmefällen an dem angegebenen Ort in Italien durchgeführt werden kann; ebenso muss aus der Begründung erkennbar sein, ob die Arbeit in der angegebenen Zeit bewältigbar ist.
Nach der Hälfte der Laufzeit (bei Stipendien, die länger als sechs Monate dauern) und am Ende des Stipendiums ist jeweils ein Arbeitsbericht der Direktion des HI Rom und der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW vorzulegen.
In begründeten Fällen kann das Stipendium aberkannt werden. Solche Fälle sind schwere Verletzungen der Hausverordnung des Historischen Institutes in Rom, berechtigte Beschwerden von Institutionen, bei denen der Stipendiat/die Stipendiatin im Gastland arbeitet, die Feststellung, dass der Stipendiat/die Stipendiatin für dasselbe Arbeitsvorhaben von anderer Stelle ebenfalls ein Stipendium zuerkannt erhielt, ohne das Kuratorium darüber in Kenntnis zu setzen. Über die Aberkennung entscheidet der Obmann des Kuratoriums auf Grund eines begründeten Antrages des Institutsdirektors. In diesem Fall ist der Obmann des Kuratoriums berechtigt, für die noch zur Verfügung stehenden Monate aus dem Kreis der zurückgestellten Bewerber/Bewerberinnen einen Ersatz zu bestimmen.

