APART-GSK Statuten

Programmstatuten

APART-GSK ist ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) in der ersten Post-Doc-Phase. Das Programm soll außergewöhnlichen jungen Forscherpersönlichkeiten auf dem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit die Möglichkeit bieten, selbst und mit ihrer eigenen Forschungsidee themenoffen ausgeschriebene Fördermittel einzuwerben. Die Förderung soll dazu beitragen, den nächsten wesentlichen Karriereschritt („2. Buch“ oder Habilitation) vorzubereiten.

Zielgruppe

Eingeladen zur Bewerbung sind Post-Docs aus dem In- und Ausland in allen Fachbereichen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften,
− deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt,
− die ein inhaltlich oder methodisch innovatives Projekt vorlegen, und
− bereits hervorragende Publikationen nachweisen können.
Das Projekt kann an jeder geeigneten österreichischen Forschungseinrichtung umgesetzt werden, wobei auch ein Teil der Zeit (bis zur Hälfte der Förderdauer) gefördert im Ausland verbracht werden kann.

Ausnahmen

Ausnahmen werden bei Verzögerungen durch (Kinder)Betreuung, Präsenz-/Zivildienst oder Behinderung bzw. Krankheit gemacht und sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW zu klären.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden für eine Dauer von 36 oder 48 Monaten vergeben.

Bei Nachweis von Betreuungspflichten für mindestens ein Kind unter 7 Jahren kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.

Höhe der Förderung

Die Höhe eines Stipendiums (= Personalkosten) beträgt EUR 70.000,- brutto/brutto pro Jahr.
Pro Jahr können zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu EUR 12.000,- für projektspezifische Reise- und Materialkosten sowie sonstige Kosten (z.B. Publikationen in Open Access-Zeitschriften, Coaching- oder Personalentwicklungsmaßnahmen, etc.) beantragt werden.

Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.

Auszahlung

Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an den Geförderten / die Geförderte („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, an der der/die Geförderte angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Bedingungen

Den Antragstellenden steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften schriftlich mitzuteilen.

Widmungsgemäße Verwendung

Die Annahme des APRT-GSK-Stipendiums verpflichtet den Geförderten/die Geförderte, seine/ihre Arbeitskraft auf das Forschungsprojekt zu konzentrieren. Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung für Stipendien & Preise zu klären.

Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. 

Zielerreichung

Stipendiat/inn/en verpflichten sich, Ergebnisse des Forschungsprojekts öffentlich zu präsentieren, sowie nach der Hälfte und am Ende der Förderdauer jeweils einen Arbeitsbericht über den Projektverlauf vorzulegen.

Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sind ebenfalls vorzulegen. In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Programms APART-GSK der ÖAW“ bzw. „funded within the program APART-GSK of the OeAW“ anzuführen.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für ein APART-GSK-Stipendium der ÖAW dauert ca. fünf bis sechs Monate.
Die Anträge der Kandidaten und Kandidatinnen, die im Rahmen der Vorauswahl in die Shortlist aufgenommen werden, werden von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet. Die auf Basis der Gutachten innerhalb eines Fachgebietes bestgereihten Kandidat/inn/en können zu Interviews eingeladen werden.

Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter/inne/n; für jeden Antrag werden Expert/innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet durchführen können.
Ebenso wie die Mitglieder des Vergabekomitees sind diese Gutachter/innen ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten keine finanzielle Entschädigung.

Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens werden die Gutachten in anonymisierter Form an jeden Antragsteller / jede Antragstellerin weitergeleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vergabekomitee

Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im In- oder Ausland tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der ÖAW nominiert.
Bei der Zusammensetzung wird auf die Vermeidung von Befangenheit geachtet.

Auswahlkriterien

wissenschaftliche Qualifikation und Entwicklungsperspektiven des/der Antragstellenden

  • Publikationen
  • besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise
  • (internationale) Mobilität
  • (internationale) Kooperationen mit anderen Wissenschaftler/innen oder Arbeitsgruppen (auch aus anderen Disziplinen)

wissenschaftliche Qualität des Projektvorhabens

  • Originalität und Relevanz für den Fachbereich
  • Klarheit der Forschungsfragen
  • Angemessenheit der Methodik
  • Durchführbarkeit des Projekts – inkl. Arbeits- und Zeitplan

Rechtliche Stellung

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Forschungsvorhabens. Kriterium der Förderung bzw. Weiterförderung ist die Erfüllung des von den Stipendiat/inn/en selbst erstellten Forschungsplans.

Alle Forschungsleistungen der Stipendiat/inn/en kommen ausschließlich diesen zugute. Die Stipendiat/inn/en sind zu keinerlei Arbeitsleistungen zugunsten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften verpflichtet.

 

[Stand: September 2021]

 

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums
EUR 70.000,- brutto/brutto jährlich
sowie Reise-, Materialkosten

Dauer des Stipendiums
36 / 48 Monate

Einreichtermin
15. Dezember 2022

Kontakt
barbara.haberl(at)oeaw.ac.at

Weg zum Stipendium

Informationen

Antrag

Auswahl