DOC-team-Statuten

[Doktorand/inn/engruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften]

Programmstatuten

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Förderungen von max. vier Doktorand/inn/engruppen pro Jahr mit disziplinenübergreifender Problemstellung aus. DOC-team versteht sich als Spitzenförderung im Nachwuchsbereich.

Zielsetzungen

In Anlehnung an gegenwärtige theoretische Konzepte zur Transdisziplinarität / Interdisziplinarität wird die Zielsetzung des fächerübergreifenden Doktorand/inn/en-Förderprogramms folgendermaßen charakterisiert:

  • Engführungen der Fächer und Disziplinen sollen aufgelöst werden.
  • Ein integratives Konzept wird präsentiert, bei dem Problemlösungen vorgeschlagen werden, die durch eine ausschließlich von Fachgrenzen definierte Herangehensweise nicht gelingen kann.
  • Neue wissenschaftliche Arbeits- und Organisationsprinzipien werden damit im Rahmen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften unterstützt.

Die Einbindung der Doktorand/inn/en in einen institutionellen Rahmen soll inhaltlich und organisatorisch gestärkt werden. 

Bewerbungsvoraussetzungen

In Anlehnung an diese Festlegungen sind neue Strukturen der Förderung zu setzen. Teamorientiertes Arbeiten wird dahingehend unterstützt, dass sich nicht Einzelpersonen bewerben können, sondern Doktorand/inn/engruppen. Diese Gruppen werden demgemäß problem- und nicht gegenstandsorientierte Anträge formulieren.

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften fördert Doktorand/inn/engruppen (3-4 Personen aus mindestens zwei unterschiedlichen Disziplinen), die sich im Zusammenwirken von mindestens zwei Dissertationsbetreuer/inne/n einem nur fächerübergreifend zu lösenden Problem stellen. Die Tutor/inn/en sollten aus unterschiedlich definierten Fachschwerpunkten kommen.

Kooperationspartner/innen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kultureinrichtungen oder anderen forschungsorientiert arbeitenden Institutionen sind erwünscht.

Mitglieder eines Teams müssen aus mindestens zwei unterschiedlichen Disziplinen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften kommen. Die zusätzliche Einbindung von Doktorand/inn/en aus Fachgebieten der Naturwissenschaften, der Medizin oder der Technischen Wissenschaften ist erwünscht.

Institutionelle Einbindung

Die Förderungen werden als Stellen an einer Forschungseinrichtung definiert, wobei ein Finanzierungsanteil von der Forschungsinstitution erwartet wird. Eine Absichtserklärung über eine längerfristige Einbindung des Projektes in das Forschungsprogramm des Instituts ist wünschenswert.

Jede/r geförderte Teilnehmer/in muss ein halbes Jahr im Forschungsinstitut des im Ausland befindlichen Kooperationspartners verbringen.

Die Partnerinstitutionen müssen den Doktorand/inn/en ein umfassendes Betreuungsangebot und für das Vorhaben geeignete Infrastruktur und Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen (schriftlich vereinbart).

Anforderungsprofil

Eingeladen zur Bewerbung sind Personen, die die Voraussetzungen zur Absolvierung des Doktorats- oder PhD-Studiums erfüllen.

Teilnehmer/innen an den Gruppen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung (Stichtag: Einreichtermin) noch nicht 30 Jahre alt sein oder ihr Diplom- bzw. Masterstudium vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben.

Kinderbetreuungszeiten werden für maximal 3 Jahre pro Kind anerkannt; weitere Ausnahmen werden bei Nachweis von Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit oder bei Behinderung gemacht. Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Verwaltungsstelle für Stipendien und Preise zu klären.

Antragsteller/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ihr Doktorats- bzw. PhD-Studium an einer Forschungseinrichtung in Österreich durchführen.

Förderung / Förderungsdauer

Eine Gruppe kann für max. drei Jahre gefördert werden.
Die finanzielle Förderung bezieht sich nur auf die Doktorand/inn/en in der Gruppe.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 38.000,- Euro (brutto/brutto) pro Person pro Jahr.
Eine zusätzliche Reisekostenpauschale für erforderliche Auslandsaufenthalte beträgt bis zu 5.000,- Euro pro Person und Förderdauer.
Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung bis zu max. 1.900,- (brutto/brutto) Euro im Jahr möglich.

Für eine gemeinsame Publikation der Ergebnisse des Gesamtprojekts kann innerhalb von 18 Monaten nach Förderende ein Druckkostenzuschuss bis zu max. 2.000,- Euro beantragt werden. (Voraussetzung ist die Vorlage der Publikationszusage eines Verlags.)

Bewerbungsmodalitäten / Evaluierung

Die Anträge werden bis 31. Oktober jeden Jahres eingereicht, die Vergabe findet im März/April des darauffolgenden Jahres statt.

Das Bewertungsprozedere unterscheidet sich maßgeblich von dem anderer Förderprogramme:
Die Jury unter dem Vorsitz des Präsidenten und des Vizepräsidenten der ÖAW besteht aus sechs ausgewiesenen Experten und Expertinnen, die sich bereits durch Arbeiten im transdisziplinären Kontext ausgezeichnet haben, davon mindestens zwei aus internationalen Forschungseinrichtungen.
Internationale Gutachter und Gutachterinnen, die sich ihrerseits durch disziplinenübergreifendes Arbeiten ausgewiesen haben, können zur Beurteilung beigezogen werden.
Die Evaluierung sieht Hearings mit den Gruppen vor, die Dissertationsbetreuer/innen können dazu eingeladen werden. Neben der wissenschaftlichen Dignität wird dabei die Abstimmung der einzelnen Teilnehmer(innen) im Rahmen des Gesamtprojektes zu bewerten sein.
Konferenzen der Doktorand/inn/engruppen eines Jahrgangs werden durchgeführt, bei denen die Jury über den Arbeitsfortschritt informiert wird.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Den Antragsteller/inne/n steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften schriftlich mitzuteilen.

Frauenanteil

Diese Förderung versteht sich als Gender-Mainstreamingmaßnahme. Eine Erhöhung des Frauenanteils bei den Bewerbungen und Vergaben wird angestrebt.

Rechtliche Stellung

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Forschungsvorhabens. Sie erhebt keinen Anspruch auf allenfalls eintretende Verwertungsrechte. Grundlage der Bewertung ist das von den Bewerber(inne)n erstellte Exposé.

 

Stand: Juli 2017

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums
38.000,- Euro brutto/brutto jährlich

Dauer des Stipendiums
36 Monate

Einreichtermin
31. Oktober 2022

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at