Die Medaille „Bene merito“ wird Personen verliehen, die sich um die ÖAW besondere Verdienste erworben haben.

Als besondere Verdienste sind solche um die Förderung der Akademie durch Akte der Verwaltung, durch Zuwendung von Spenden, durch publizistische Unterstützung u. dgl. anzusehen.

Der Antrag auf Verleihung der Medaille „Bene merito“  kann nur von wirklichen Mitgliedern der ÖAW gestellt werden.

Die Zuerkennung der Medaille „Bene merito“ erfolgt durch Beschluss der Gesamtsitzung.

FINANZIERUNG

ÖAW