Antragstellung

Anträge können an zwei Bewerbungsterminen im Frühjahr und Herbst jeden Jahres bei der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW eingereicht werden. Die beantragten Vorhaben und Projekte müssen den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen.

Auswahl- und Vergabeprozess

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt etwa 6-8 Wochen nach dem Einreichtermin durch den Stiftungsvorstand; die Stiftungskommission muss dieser Entscheidung zustimmen. Die Förderung erfolgt nach der Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Antragsbewilligung und Auszahlung

Nach Antragsbewilligung erhält der Förderempfänger / die Förderempfängerin einen Bescheid, der Art, Höhe und Zweck der Förderung festlegt. Die Bewilligung eines Förderantrags kann mit Auflagen verbunden sein.

Die zuerkannten Mittel müssen spätestens drei Monate nach Bewilligung abgerufen werden.

Die Auszahlung der genehmigten Mittel erfolgt über ein Konto des Fördernehmers / der Fördernehmerin. Die Projektmittel werden – wenn nicht anders angegeben – einmalig zu Beginn des Projekts ausbezahlt.

Änderungen, die den Inhalt, den zeitlichen Projektablauf oder die beantragten Maßnahmen betreffen, müssen der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW umgehend mitgeteilt werden. Bei wesentlichen Änderungen behält sich der Stiftungsvorstand eine Neuprüfung des Projekts und ggf. eine ganze oder teilweise Rückforderung von Fördermitteln vor.

Verwendungsnachweis

Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Förderung ist die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel in Form eines Tätigkeitsberichts und einer Endabrechnung nachzuweisen. Es ist das dem Bewilligungsschreiben beigelegte Formular (Verwendungsnachweis) zu verwenden. Bei längerfristigen Projekten (ab drei Jahren) ist nach der Hälfte des Projektzeitraums ein Zwischenbericht einzureichen.

Im Tätigkeitsbericht soll der Projektverlauf sowohl inhaltlich als auch organisatorisch dargestellt werden, insbesondere die Fortschritte bzw. Ergebnisse im Berichtszeitraum mit Bezug auf den Projektantrag. Abweichungen in der Durchführung des Projekts gegenüber der Konzeption im Antrag sind anzugeben (z.B. Änderungen der Zeit- oder Finanzierungspläne).

Der Fördernehmer / Die Fördernehmerin hat die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel (Kosten) mittels einer Endabrechnung unter Vorlage der Originalbelege gegenüber dem Fördergeber nachzuweisen bzw. abzurechnen.

Die gewährten Stiftungsmittel können ganz oder teilweise zurück gefordert werden, wenn die Mittel nicht dem Förderzweck entsprechend verwendet oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Auf den in der Projektzeit entstandenen Publikationen muss auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen werden.

Alle das Projekt betreffenden öffentlichen Aktivitäten (z.B. Pressemitteilungen, Einladungen, Programme, Projektpräsentationen) müssen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten.