Nach der Hälfte der Förderdauer (18 Monate nach Beginn) sowie 3 Monate vor Beendigung des Stipendiums ist pro Team ein gemeinsamer Zwischen- bzw. Endbericht fällig (einmal als Hardcopy sowie per E-Mail an Stipendien.Berichte(at)oeaw.ac.at). Der Bericht soll enthalten:
Im zweiten Stipendienjahr (in der Regel in der ersten Dezemberhälfte) findet eine Graduiertenkonferenz statt, bei der die Teams erste Forschungsergebnisse öffentlich präsentieren. Über den genauen Zeitpunkt werden die DOC-team-Stipendiat(inn)en zeitgerecht informiert.
Empfänger(inne)n eines DOC-team-Stipendiums steht für den verpflichtenden Auslandsaufenthalt ein Zuschuss von bis zu EUR 5.000,- (für Zuerkennungen ab 2017) während der Förderdauer zur Verfügung.
Stipendiat(inn)en mit Kind erhalten im Jahr des Auslandsaufenthalts ein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld (EUR 3.000.-).
Neue Selbständige:
Nach Vorlage einer Bestätigung des Aufenthalts durch die jeweilige ausländische Forschungseinrichtung wird der Reisekostenzuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Angestellte:
Universitätsangestellte und Angestellte von außeruniversitären Einrichtungen verrechnen Reisekosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen. Die Reisekosten werden von der ÖAW nach Vorlage einer Bestätigung des Aufenthalts durch die jeweilige ausländische Forschungseinrichtung an die Universität überwiesen. Schicken Sie dazu den Nachweis für den Auslandsaufenthalt an die Abteilung für Stipendien und Preise.
Bei Beendigung der Anstellung muss die Endabrechnung (SAP-Einzelpostenliste mit Übersicht der Einnahmen und Ausgaben) übermittelt werden.
Anmerkung: wenn das DOC-team Stipendium mit einem Marietta-Blau Stipendium unterbrochen wird, kann nur bedingt auf den Reisekostenzuschuss zurückgegriffen werden. Sie dürfen nur die An- und Abreise für den Auslandsaufenthalt verrechnen, jedoch nicht Ausgaben die während der Unterbrechung anfallen.