Bei der Durchführung der geförderten Projekte sind die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms, die Förderrichtlinien der Stipendienprogramme der ÖAW sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nach den Kriterien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) zu beachten.

Mit der Unterzeichnung des online-Formulars zur Bewerbung bei einem der Förderprogramme bestätigt der*die Antragstellende, dass er*sie

  • den eingereichten Projektvorschlag eigenständig verfasst hat, sowie
  • die Richtlinien des jeweiligen Stipendienprogramms und
  • die Richtlinien der ÖAWI einhalten wird.

Mit der Einreichung der Unterlagen und der Übermittlung des unterzeichneten online Formulars akzeptiert der*die Antragstellende, dass der eingereichte Projektvorschlag einer Plagiatsprüfung unterzogen werden kann.

 

Maßnahmen

Bei Verdacht auf Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis erfolgt eine Überprüfung und die zuständige Forschungsstätte wird informiert. Bis zum Ergebnis dieser Überprüfung wird das Auswahl- bzw. Begutachtungsverfahren für den betroffenen Antrag ausgesetzt.

Liegt der Nachweis eines Verstoßes vor, z.B. dass ein eingereichter Projektvorschlag nicht eigenständig von dem*der Antragstellenden verfasst wurde, wird diese Person von der Antragsberechtigung bei der ÖAW für zwei bis fünf Jahre ausgeschlossen, je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Weitere Informationen: Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft (Hg. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2020)

 

 

Kontaktadresse

Abteilung für Stipendien & Preise

Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien

T +43 1 51581-1310
stipref(at)oeaw.ac.at