Richtlinien zur rechtlichen Abwicklung der Stipendienprogramme APART-MINT
Informationen und Formulare zur Abrechnung der Reise -und Materialkosten
REISEKOSTEN
Rechnungslegung (Jahres- und Endabrechnung)
Neue Selbstständige:
- Kosten-Aufstellung mit genauer Angabe von Datum/Beschreibung der Ausgabe und Betrag (in jeweiliger Währung); unterzeichnet vom Stipendiaten/von der Stipendiatin und geprüft auf sachlich inhaltliche und rechnerische Richtigkeit
- Original-Rechnungen (nummeriert nach Kostenaufstellung!)
- Original-Zahlungsbestätigungen (nummeriert nach Rechnungen!)
Finanziert werden:
- Flugkosten (Buchungsbestätigung und Bordkanten aufbewahren)
- Bus- und Bahnfahrten (Tickets aufbewahren)
- Tagungs- und Konferenzgebühren
- Hotelrechnungen (bis 120 Euro/Nacht)
- Bei Fahrten mit dem PKW werden die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert (bitte einen Auszug von der Homepage der ÖBB beilegen)
- Taxirechnungen werden nur in begründeten Fällen bewilligt (z.B. schweres Gepäck)
- Selbst organisierte Workshops/Einladungen bzw. Reise- und Aufenthaltskosten von Teilnehmern/Gastrednern (NICHT finanziert werden: Konferenzessen, Empfang und Konferenzmappen, sowie Buchungen von Räumlichkeiten für die Konferenz)
Nicht finanziert werden:
Angestellte:
Universitätsangestellte und Angestellte von außeruniversitären Einrichtungen verrechnen Reisekosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.
- Reisekosten werden in der SAP-Einzelpostenliste erfasst und nach Beendigung des Stipendiums an die Abteilung Stipendien&Preise per Email übermittelt.
MATERIALKOSTEN
Rechnungslegung (Jahres- und Endabrechnung)
Neue Selbstständige:
- Kosten-Aufstellung mit genauer Angabe von Datum/Beschreibung der Ausgabe und Betrag (in jeweiliger Währung); unterzeichnet vom Stipendiaten/von der Stipendiatin und geprüft auf sachlich inhaltliche und rechnerische Richtigkeit
- Original-Rechnungen (nummeriert nach Kostenaufstellung!)
- Original-Zahlungsbestätigungen (nummeriert nach Rechnungen in Kostenaufstellung!)
Finanziert werden:
- Verbrauchsmaterialien
- Bücher
- EDV-Zubehör und Kleingeräte (bis 400,- Euro)
- Notebook/Laptop (bis 3.000,- Euro)
Nicht finanziert werden:
- Smartphones
- Porti, Telefon und/oder Internetrechnungen
Angestellte:
Universitätsangestellte und Angestellte von außeruniversitären Einrichtungen verrechnen Materialkosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.