GO.INVESTIGATIO-Stipendiatinnen und -Stipendiaten haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von max. EUR 800,- zu beantragen.
Nach Beendigung der Reise ist eine Reisekostenabrechnung (mittels Formular) inkl. Belegen (Boardingpässe, Rechnungen, Kontoauszug) per Email an Joanna Kölbel (joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at) zu übermitteln. Dann erst können die Kosten rückerstattet werden.
Dabei gelten die Richtlinien der ÖAW zur Abrechnung der Reisekosten; demgemäß können folgende Zuschüsse gewährt werden: Fahrtkosten (Flugkosten und Zugfahrten) sowie Übernachtungszuschüsse (keine Hotel- oder Airbnb-Rechnungen!).
Allfällige Übernachtungskosten werden auf der Basis von Nächtigungssätzen rückerstattet (vgl. Rechtsinformationssystem des Bundes, RIS; es gilt der Nächtigungssatz 2b.).
Der Nächtigungssatz kann auch im Falle einer kostenlosen Unterbringung verrechnet werden. Der Nächtigungssatz für Österreich liegt bei 15 Euro pro Nacht.
Tagessätze werden nicht genehmigt.
Bei Fahrten mit dem PKW werden die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert. Taxirechnungen werden nur in begründeten Fällen bewilligt (z.B. schweres Gepäck).
Auslandskrankenversicherung
Zusätzlich kann ein Zuschuss in Höhe von max. 300,- Euro zu den Kosten für eine Auslandskrankenversicherung beantragt werden. Bitte übermitteln Sie uns die Versicherungspolizze und den Zahlungsnachweis per Email.
Formulare: