POST-DOC-TRACK-Statuten

Die ÖAW vergibt bis zu acht Stipendien pro Jahr an Nachwuchswissenschaftler/innen im Anschluss an die Promotion, um den Übergang in die Post-Doc-Phase zu erleichtern.

Um die Weiterentwicklung einer Post-Doc-Kultur in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften zu unterstützen, richtet sich das Programm an Kandidatinnen und Kandidaten aus diesen Fachgebieten.

Zielgruppe der Förderung

Zur Bewerbung eingeladen sind hervorragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihr Doktorats-/PhD-Studium im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften an einer Universität in Österreich durchgeführt und nicht länger als sechs Monate vor dem Einreichtermin beendet haben.

Die Gesamtdauer des Doktorats-/PhD-Studiums darf fünf Jahre nicht übersteigen; Ausnahmen von dieser Regel aufgrund von zwingenden Verpflichtungen (Militär-/Zivildienst, Kinderbetreuung, etc) sind möglich, bedürfen jedoch der Vorlage entsprechender Nachweise.

Zielsetzung der Förderung

Die Stipendien sollen Absolventinnen und Absolventen eines Doktorats- oder PhD-Studiums, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, in der Übergangsphase unmittelbar nach der Promotion unterstützen. Insbesondere soll damit gefördert werden:

  • die Ausarbeitung eines eigenen Forschungsprojekts zur Antragstellung bei nationalen oder internationalen Förderorganisationen
  • die Fertigstellung von Publikationen aus der Dissertation
  • der Aufbau von (internationalen) Netzwerken und Kooperationen

Anforderungen

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Dissertation bzw. der bisherigen Forschungsleistungen und ggf. des Forschungsvorhabens sowie nationale und internationale Vernetzung.

Förderhöhe

Die Höhe des Stipendiums beträgt € 46.759,- (brutto/brutto) pro Jahr.

Zusätzlich können Reisekostenzuschüsse für projektbezogene Forschungsaufenthalte oder Tagungs-/Konferenzteilnahmen in Höhe von max. € 2.000,-  beantragt werden.

Die Auszahlung der Post-DocTrack-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Stipendiatin / den Stipendiaten („Neue Selbständige“) oder an die Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Stipendiatin / der Stipendiat angestellt ist.
Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Förderdauer

Die Stipendien werden für eine Laufzeit von 3 bis maximal 12 Monaten vergeben.

Das Stipendium muss innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden.

 

Zielerreichung

Spätestens ein Monat nach Ablauf der Förderdauer ist ein Abschlussbericht per E-Mail an die Abteilung Stipendien und Preise (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at) zu übermitteln. Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sowie ggf. ein Nachweis über die Einreichung eines Antrags bei nationalen oder internationalen Förderorganisationen sind ebenfalls vorzulegen.

In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Post-DocTrack-Pilotprogramms der ÖAW“ bzw. „funded within the Post-DocTrack Pilot Program of the OeAW“ anzuführen.

Auswahl und Vergabe

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Auswahlkommission, deren Mitglieder jeweils zur Hälfte von der ÖAW und von der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) nominiert werden.

Die Auswahlkommission erstellt eine Shortlist der Anträge, die international begutachtet werden. Für jeden dieser Anträge werden zwei Gutachten eingeholt; auf Basis dieser Gutachten entscheidet die Kommission über die Zuerkennung der Stipendien.

Wiederbewerbungen nach einer Ablehnung sind nicht möglich.

Auswahlkriterien

1. Wissenschaftliche Qualifikation und Entwicklungsperspektiven der Antragstellenden

  • Studienerfolg, d.h. Diplom-/Masterabschluss und Doktorats-/PhD-Abschluss
  • besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise
  • Publikationen
  • (internationale) Mobilität
  • Empfehlungsschreiben

2. Wissenschaftliche Qualität der bisherigen Forschungsleistungen

  • Originalität und Relevanz für den Fachbereich, insbes. der Forschungsfragen und -ergebnisse der Dissertation
  • Qualität der Fachzeitschriften bzw. der Verlage, in denen publiziert wurde
  • Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen oder Arbeitsgruppen (auch aus anderen Disziplinen)
  • internationale Kooperationen im Rahmen der bisherigen Forschungsprojekte

3. Wissenschaftliche Qualität des beantragten Vorhabens

  • Antrag auf Förderung der Ausarbeitung eines Drittmittelantrags: Originalität und Relevanz für den Fachbereich, Klarheit der Forschungsfragen und Methoden; Einschätzung der Erfolgsaussichten auf eine Förderung in der gewählten Förderschiene auf Basis von CV und Publikationsliste
  • Antrag auf Fertigstellung von Publikationen: Relevanz der geplanten Publikation für das Fachgebiet und die weitere Karriereentwicklung des/der Beantragenden; Qualität der Fachzeitschrift/en bzw. des Verlags, in denen publiziert werden soll
  • Antrag auf Förderung der Vernetzung: Einschätzung der geplanten internationalen Kooperation/Vernetzung (insbes. Qualität der gewählten Forschungseinrichtung und wissenschaftliches Potenzial des geplanten Auslandsaufenthalts) mit Blick auf die weitere Karriereentwicklung des/der Beantragenden

[Stand: Februar 2021] 

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums

Dauer des Stipendiums
3 - 12 Monate

nächste Einreichtermine
15. Mai und 17. November 2025

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at