Informationen zu den Reisekosten

Post-DocTrack-Stipendiatinnen und -Stipendiaten haben Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von max. EUR 2.000,-.
 

Neue Selbständige:

Bitte geben Sie der Abteilung für Stipendien und Preise (regina.kamauf(at)oeaw.ac.at) vor der Reise die voraussichtlichen Kosten bekannt (Formular Reisekosten­antrag). Allfällige Übernachtungskosten werden auf der Basis von Nächtigungs­sätzen rückerstattet (vgl. Liste der Nächtigungsgebühren). Der Nächtigungssatz kann auch im Falle einer kostenlosen Unterbringung verrechnet werden. Der Nächtigungssatz für Österreich liegt bei 15 Euro pro Nacht.

Tagessätze werden nicht genehmigt.

Bei Fahrten mit dem PKW werden die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert. Taxirechnungen werden nur in begründeten Fällen bewilligt (z.B. schweres Gepäck).

Nach Beendigung der Reise ist eine Reisekostenabrechnung (Formular Reisekostenabrechnung) mit den Originalbelegen (Boardingpässe, Rechnungen, Kontoauszug) per E-Mail an regina.kamauf(at)oeaw.ac.at zu übermitteln. Die Kosten werden anschließend rückerstattet.


Angestellte:

Das Reisebudget in Höhe von € 2.000 wird gemeinsam mit der Ratenzahlung auf Ihr Projektkonto überwiesen.

Die Reisekosten sind direkt mit der Institution, an der Sie angestellt sind, nach den dort geltenden Richtlinien abzurechnen. In der allgemeinen Endabrechnung, die an die Abteilung für Stipendien und Preise geschickt wird, müssen die verbrauchten Reisekosten aufgelistet sein.

Formulare (für Neue Selbständige)

 Reisekostenantrag

 Reisekostenabrechnung

 

Nach Erhalt eines Stipendiums

Unterlagen Post-DocTrack