Informationen zu den Reisekosten

Post-DocTrack-Stipendiatinnen und -Stipendiaten haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von max. EUR 2.000,- zu beantragen.
 

Neue Selbständige:

Bitte geben Sie der Abteilung für Stipendien und Preise (joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at) vor der Reise die voraussichtlichen Kosten bekannt (Formular Reisekosten­antrag). Allfällige Übernachtungskosten werden auf der Basis von Nächtigungs­sätzen rückerstattet (vgl. Rechtsinformationssystem des Bundes, RIS; es gilt der Nächtigungssatz 2b.). Der Nächtigungssatz kann auch im Falle einer kostenlosen Unterbringung verrechnet werden. Der Nächtigungssatz für Österreich liegt bei 15 Euro pro Nacht.

Hotel- oder AirBnB Rechnungen werden nicht akzeptiert.

Tagessätze werden nicht genehmigt.

Bei Fahrten mit dem PKW werden die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert. Taxirechnungen werden nur in begründeten Fällen bewilligt (z.B. schweres Gepäck).

Nach Beendigung der Reise ist eine Reisekostenabrechnung (Formular Reisekostenabrechnung) mit den Originalbelegen (Boardingpässe, Rechnungen, Kontoauszug) per Post zu übermitteln. Die Kosten werden anschließend rückerstattet.


Angestellte:

Bitte geben Sie der Abteilung für Stipendien und Preise (joanna.koelbel@oeaw.ac.at) vor der Reise die voraussichtlichen Kosten bekannt.

Der von Ihnen genannte Betrag wird dann auf Ihr Projektkonto überwiesen.
Die Reisekosten sind direkt mit der Institution, an der Sie angestellt sind, nach den dort geltenden Richtlinien abzurechnen. In der allgemeinen Endabrechnung, die an die Abteilung für Stipendien und Preise geschickt wird, müssen die verbrauchten Reisekosten aufgelistet sein.

Formulare (für Neue Selbständige)

 Reisekostenantrag

 Reisekostenabrechnung

 

Nach Erhalt eines Stipendiums

Unterlagen Post-DocTrack