Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren dauert ca. 3-4 Monate.
Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler:innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im In- oder Ausland tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der ÖAW nominiert.
In der ersten Auswahlrunde erstellen die Komiteemitglieder eine Shortlist der Anträge, die international begutachtet werden. Für jeden Antrag, der in die Shortlist aufgenommen wird, wird zumindest ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.
Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter:innen; für jeden Antrag werden Expert:innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können.
Ebenso wie die Mitglieder des Vergabekomitees sind diese Gutachter:innen ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten keine finanzielle Entschädigung.
Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualität des Projektvorhabens auf einer Skala von 1-5 (1 = unzureichend,
5 = hervorragend). Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Schließlich werden die Gutachter:innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag (uneingeschränkt) förderungswürdig ist oder in der vorliegenden Form abgelehnt werden soll.
Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter:innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.
In Vorbereitung für die Vergabesitzung erstellen die Komiteemitglieder eine begründete Reihung der ihnen zugeordneten Anträge; dabei werden die Anträge auf Basis der Gutachten und der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellenden beurteilt und einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
A = uneingeschränkt förderungswürdig, d.h. in allen Aspekten uneingeschränkt exzellent bewertet
B = förderungswürdig, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, d.h. eindeutig förderungswürdig, allerdings wurden Kritikpunkte in den Gutachten formuliert und/oder die wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragstellenden wird nicht als uneingeschränkt exzellent bewertet
C = nicht förderungswürdig in der vorliegenden Form
In der Vergabesitzung werden die Anträge vergleichend diskutiert; dabei werden die Gutachten, aber auch andere, die wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragstellenden betreffenden, Kriterien eingehend diskutiert.
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird vom gesamten Komitee getroffen.
Nach Beendigung des Auswahlverfahrens werden die Gutachten in anonymisierter Form an alle Antragsteller:innen weitergeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kriterien der Begutachtung
Relevant für die Beurteilung ist die wissenschaftliche Qualität des Projektvorhabens; insbes. originelle, innovative, unkonventionelle Aspekte sind bei der Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums entscheidend.
Höhe des Stipendiums
+ Reise-, Materialkosten
Dauer des Stipendiums
12 Monate
Einreichtermin
28. Februar 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at