APART-MINT ist ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der ersten Post-Doc-Phase in Mathematik, Natur- und Biowissenschaften, Technischen Wissenschaften und Medizin.
Die Stipendien mit einer Förderdauer von 12 Monaten sollen unkonventionelle, innovative und gegebenenfalls risikoreiche Ideen mit ungewissem Ausgang in der Startphase unterstützen.
Zielgruppe
Eingeladen zur Bewerbung sind Post-Docs aus dem In- und Ausland in allen Fachbereichen der Mathematik, Natur- und Biowissenschaften, Technischen Wissenschaften und Medizin,
Das Projekt kann an jeder geeigneten österreichischen Forschungseinrichtung umgesetzt werden.
Ausnahmen
Ausnahmen werden bei Verzögerungen durch (Kinder)Betreuung, Präsenz-/Zivildienst oder Behinderung bzw. Krankheit gemacht und sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW zu klären.
Das Doktoratsstudium muss vor der Bewerbung abgeschlossen sein bzw. muss der Abschluss des Doktoratsstudiums (Rigorosum/Defensio) spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin erfolgen und der entsprechende Nachweis umgehend nachgereicht werden.
Bewerbungsmodalitäten
Den Antragsteller:innen steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.
Die gleichzeitige Bewerbung für ein anderes Stipendienprogramm der ÖAW ist nicht möglich.
Die Wiederbewerbung für das Programm APART-MINT ist möglich, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des Programms APART-MINT und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten.
Dauer der Förderung
APART-MINT-Stipendien werden für eine Laufzeit von zwölf Monaten vergeben und müssen innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich.
Bei Nachweis von (Kinder-)Betreuungspflichten bzw. (chronischer) Krankheit oder Behinderung kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Förderdauer um maximal die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
Bei positiver Beurteilung des Projektfortschritts am Ende der Förderdauer ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags möglich.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Stipendiums wird jedes Jahr angepasst; weitere Informationen unter: Stipendiensätze ÖAW
Die angegebenen Beträge sind Personalkosten.
Zusätzlich können Mittel in Höhe von bis zu EUR 12.000,- für projektspezifische Reise- und Materialkosten beantragt werden.
Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in zwei Raten entweder direkt an den Geförderten / die Geförderte („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, an der der/die Geförderte angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Bedingungen
Geförderte müssen für die Dauer des Projekts an einer österreichischen Universität oder Forschungseinrichtung mit der nötigen Infrastruktur angestellt sein oder die Unterstützung einer österreichischen Gastinstitution erhalten, die für die Förderdauer die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Berichtlegung
Drei Monate vor Ablauf der Förderdauer ist ein Bericht zum Projektfortschritt sowie gegebenenfalls ein begründeter Antrag auf Verlängerung an die Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu übermitteln (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at).
Bei positiver Beurteilung ist eine Verlängerung der Förderung um sechs Monate zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags möglich.
In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen Programms APART-MINT der ÖAW“ bzw. „funded within the APART-MINT program of the OEAW“ anzuführen.
Rechtliche Stellung
Die ÖAW nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Projekts. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Geförderten erstellten Exposès.
Die ÖAW erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des:der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen.
Höhe des Stipendiums
+ Reise-, Materialkosten
Dauer des Stipendiums
12 Monate
Einreichtermin
28. Februar 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at