Mit dem APART-USA-Stipendium sind Personalkosten sowie Kosten für Umzug-, Reise-, Material- und sonstige Sachkosten (wie etwa auch Mentorings, Training, etc.) abgedeckt.
Als Universitätsangestellte und Angestellte von außeruniversitären Einrichtungen, verrechnen Stipendiat:innen Reise-, Umzugs-, Material- und Sachkosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen. Für die Anstellung an der gastgebenden Forschungseinrichtung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Einrichtung.
Im Zuge der Anstellung werden dem:der Stipendiat:in ein Arbeitsplatz sowie alle für seine:ihre Forschungstätigkeit benötigten Einrichtungen, Geräte und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Wir bitten Sie bei projektbezogenen Publikationen, öffentlichen Vorträgen, Presseaussendungen oder Interviews den folgenden Vermerk zur Finanzierung der ÖAW anzuführen:
"Stipendiat:in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (APART-USA) am Institut für_____________ der Universität ___________“ bzw.
„Recipient of an APART-USA Fellowship of the Austrian Academy of Sciences at the Institute of ____________ of the University ______________“
Der/Die Stipendiat:in verpflichtet sich, jeweils vier Wochen vor Ablauf eines Stipendienjahres eine Abrechnung (inklusive der Abrechnung des Anteils des/der Fördernehmer:in) und einen kurzen inhaltlichen Bericht (1-2 Seiten) sowie nach Ablauf der Förderdauer binnen 4 Wochen eine Abrechnung, aus der die Gesamtverwendung der Mittel hervorgeht (Endabrechnung) und einen inhaltlichen Abschlussbericht vorzulegen.
Die Abgabe des Zwischenberichts ist Voraussetzung für die Auszahlung der weiteren Stipendienrate.
Folgende Punkte sollen im kurzen inhaltlichen Bericht berücksichtigt werden (1-2 Seiten):
Überblick über die Aktivitäten des Stipendiaten/der Stipendiatin während des Berichtszeitraums (Auslandsaufenthalte, Konferenzteilnahmen, Lehrverpflichtungen, etc) inkl. Angabe der Bedeutung für das Forschungsprojekt
Darstellung des Projektverlaufs (sowohl inhaltlich als auch organisatorisch), insbesondere der Fortschritte bzw. Ergebnisse im Berichtszeitraum
Darstellung der geplanten Vorhaben im folgenden Jahr
Der Abschlussbericht bildet die Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation des Stipendiums. Erst nach erfolgter erfolgreicher Evaluation der Ergebnisse des Stipendiums gilt das Stipendium als abgeschlossen.
In der Abrechnung werden Reise-, Umzug-, Material- und Sachkosten in Form einer SAP-Einzelpostenliste erfasst.
Dabei ist zu beachten, dass nach den Richtlinien der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Materialkosten als Beträge über EUR 3000,- definiert werden. Beträge über EUR 3000,- gelten als Infrastruktur, die von den gastgebenden Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollte. Sollte die gastgebende Forschungseinrichtung der Anschaffung von Materialkosten über EUR 3000,- zustimmen, muss im Zwischen- und Endbericht eine Erklärung dazu abgegeben werden.
Bei den folgenden Richtlinien handelt es sich um die Empfehlung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Stipendiat:innen als Universitätsangestellte verrechnen Reise-, Umzugs-, Material- und Sachkosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.
Finanziert werden:
Flugkosten
Bus- und Bahnfahrten
Tagungs- und Konferenzgebühren
Hotelrechnungen
Bei Fahrten mit dem PKW werden die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert (bitte einen Auszug von der Homepage der ÖBB beilegen)
Taxirechnungen werden nur in begründeten Fällen bewilligt (z.B. schweres Gepäck)
Selbst organisierte Workshops/Einladungen bzw. Reise- und Aufenthaltskosten von Teilnehmern/Gastrednern (NICHT finanziert werden: Konferenzessen, Empfang und Konferenzmappen, sowie Buchungen von Räumlichkeiten für die Konferenz
Nicht finanziert werden:
Tagessätze
Geschäftsessen
Visa
Flugtickets
An-/Abreise zum Flughafen
Stipendiat:innen als Universitätsangestellte verrechnen Materialkosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.
Finanziert werden:
Verbrauchsmaterialien
Bücher
EDV-Zubehör und Kleingeräte (bis 3.000,- Euro)
Notebook/Laptop (bis 3.000,- Euro)
Nicht finanziert werden:
Smartphones
Porti, Telefon und/oder Internetrechnungen
Home-Office-Einrichtung (Möbel und Einrichtungsgegenstände)
Stipendiat:innen als Universitätsangestellte verrechnen sonstige Kosten mit der jeweiligen Forschungsstätte auf Grundlage der dort geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen.
Finanziert werden:
Kosten für Open-Access-Veröffentlichung
Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebende Analysen, Befragungen, Übersetzungen, etc.)
Kosten für projektspezifisch erforderliche Software
Kosten für Coaching- und Personalentwicklungsmaßnahmen