JESH-Croatia - Informationen

JESH - CROATIA

Informationen & Voraussetzungen


Mit dem Call JESH - CROATIA fördert die Österreichische Akademie der Wissenschaften den Aufbau und die Intensivierung von Kooperationen zwischen ausgezeichneten jungen Forschenden in Kroatien und Wissenschaftler/inne/n in Österreich.

Zielsetzung


Im Rahmen von JESH - CROATIA wird Nachwuchswissenschaftler/inne/n in allen Forschungsbereichen aus Kroatien die Möglichkeit geboten, internationale Kontakte und Kooperationen zu initiieren oder zu intensivieren.

Projekte, die im Rahmen von JESH-CROATIA gefördert werden, sollen zur Stärkung der Forschungslandschaft in Koratien führen. Die gemeinsame Forschungstätigkeit soll die Chance zur erfolgreichen Drittmittelantragstellung bei internationalen Förderinstitutionen (z.B. ERC) erhöhen. Erfolgreiche JESH-Projekte tragen zur Etablierung von nachhaltigen Beziehungen zwischen Wissenschaftler/inne/n in Österreich und Kroatien und zur Weiterentwicklung von internationalen Forschungskooperationen im jeweiligen Fachbereich bei.

Zielgruppe


Eingeladen zur Bewerbung sind Wissenschaftler/innen, die das Doktorats-/PhD-Studium vor nicht mehr als 10 Jahren abgeschlossen haben und an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in einem der Fokusländer tätig sind, wobei diese Zugehörigkeit im Falle einer Zuerkennung bei Antritt der JESH-Croatia-Förderung nach wie vor bestehen muss.

Es wird nur eine Bewerbung pro Person akzeptiert.

Nach der Ablehnung des Antrags ist die einmalige Wiederbewerbung für JESH möglich, wenn alle formalen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Gastinstitutionen in Österreich


Als Gastinstitution werden alle Forschungsinstitute der ÖAW sowie alle Institute/Departments der öffentlichen Universitäten in Österreich akzeptiert.

Höhe und Dauer der Förderung


Im Rahmen von JESH-CROATIA werden Reise- und Aufenthaltskosten für einen Forschungsaufenthalt von mind. 2 Monaten und max. 6 Monaten finanziert. Andere projektbezogene Kosten oder Overheads werden nicht übernommen.

Aufenthaltskosten werden als Pauschalsumme in Höhe von EUR 2.700,- pro Monat ausbezahlt.

Der Forschungsaufenthalt muss im Zeitraum zwischen November 2020 und Dezember 2021 angetreten werden.

Bedingungen


Den Antragstellerinnen und Antragstellern steht es frei, sich bei anderen Fördergebern zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch per E-Mail an jesh.application(at)oeaw.ac.at mitzuteilen.

Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Förderbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

Auszahlung


Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in monatlichen Raten direkt an den Fördernehmer / die Fördernehmerin.

Eine Auszahlung der Förderung für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Berichtslegung


Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Forschungsaufenthalts in Österreich sind der Abschlussbericht sowie eine Stellungnahme der Gastinstitution unaufgefordert per E-Mail zu übermitteln.