APART-USA Informationen

Die Veränderungen in der US-amerikanischen Forschungslandschaft haben unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den USA und in der global vernetzten Community erhebliche Verunsicherung hervorgerufen.

Das Förderprogramm APART-USA der ÖAW leistet in dieser akuten Situation einen Beitrag und fördert herausragende Postdocs, die an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind und ihre wissen¬schaftliche Tätigkeit an exzellente Forschungsstandorte in Österreich verlagern möchten.

Zielgruppe

Für die forschungsstärksten Universitäten und außeruniversitären Forschungs¬einrichtungen Österreichs stehen insgesamt 25 Stipendien zur Verfügung. Die Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Programm erfolgt durch die nominierungsberechtigten gastgebenden Forschungsstätten selbst.
Mit der Nominierung verpflichten sich diese zur Übernahme von 25% der Kosten des Stipendiums (dies entspricht 125.000 EUR) und zur Anstellung des:der Geförderten über die volle Zeitdauer des Stipendiums an der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen mit den Nominierten stehen den nominierenden gastgebenden Forschungsstätten frei.

Möglich sind Nominierungen exzellent ausgewiesener Wissenschaftler:innen mit abgeschlossenem Doktorat, die zum Zeitpunkt ihrer Nominierung an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung affiliiert sind oder bis zumindest zum 01.01.2025 dort affiliiert waren.

Das Programm richtet sich an Forschende aller Staatsbürgerschaften.

Welche Forschungseinrichtungen dürfen nominieren?

Zur Ermittlung der Forschungseinrichtungen, die Geförderte für das Programm benennen dürfen, kommt ein Nominierungsschlüssel zur Anwendung, der sich an der österreichweiten Drittmittelperformance der vergangenen Jahre orientiert. Die Höchstzahl an Nominierungen, die eine Forschungsstätte für die verfügbaren Stipendien einreichen darf, entspricht dabei ihrem prozentuellen Anteil an der Gesamthöhe der in Österreich in den Jahren 2020 bis 2024 eingeworbenen Drittmittel. Berücksichtigt werden Drittmittel des FWF sowie Starting Grants, Advanced Grants und Consolidator Grants des ERC. Die Berechnung erfolgt anhand der in den Dashboards von FWF und ERC öffentlich zugänglichen Zahlen (https://dashboard.fwf.ac.at) und https://erc.europa.eu/projects-statistics/erc-dashboard).

Zur Einreichung von Nominierungen für das Programm APART-USA sind folgende Forschungseinrichtungen berechtigt:

Forschungseinrichtung

Anzahl möglicher
Nominierungen

Universität Wien6
Technische Universität Wien3
Medizinische Universität Wien2
Österreichische Akademie der Wissenschaften2
Universität Innsbruck2
Institute of Science and Technology Austria (ISTA)2
Universität Graz1
Technische Universität Graz1
Universität für Bodenkultur Wien (BOKU)1
Medizinische Universität Innsbruck1
Universität Linz1
Medizinische Universität Graz1
Universität Salzburg1
Veterinärmedizinische Universität Wien1
Gesamtzahl verfügbarer Stipendien25

 

Es steht den genannten Forschungseinrichtungen frei, die ihnen zugeteilte Nominierungshöchstzahl auszuschöpfen oder nicht. Darüber hinaus hat jede zur Nominierung berechtigte gastgebende Forschungseinrichtung die Möglichkeit, Reserve-Nominierungen vorzunehmen. Diese sind bei der Einreichung als solche zu kennzeichnen und zu reihen. Jeder zur Nominierung berechtigten gastgebenden Forschungseinrichtung stehen Reserve-Nominierungen in derselben Höhe zu, wie ihr Nominierungen möglich sind.

Jede:r Forscher:in kann mit max. einer Nominierung für das Programm APART-USA vertreten sein.

Dauer der Förderung

Das APART-USA Stipendium wird für die Laufzeit von 48 Monaten vergeben und muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich. Auf Antrag kann eine Förderung kostenneutral um bis zu drei Monate verlängert werden.

Höhe der Förderung

Das APART-USA Stipendium umfasst eine Gesamtförderhöhe von 500.000 EUR. Davon werden 25% (in Summe: 125.000 EUR) von der nominierenden gastgebenden Forschungsstätte getragen. Die verbleibenden 75% (375.000 EUR) werden aus den Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ) der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (NFTE) finanziert. Mit der Nominierung verpflichtet sich die Forschungsstätte zur Finanzierung ihres Stipendienanteils und zur Anstellung des:der Geförderten über die volle Zeitdauer des Stipendiums an der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen mit den Nominierten stehen den nominierenden gastgebenden Forschungsstätten frei.

Mit dem Stipendium sind Personalkosten sowie Kosten für Umzug-, Reise-, Material- und sonstige Sachkosten (wie etwa auch Mentorings, Training, etc.) abgedeckt. Für die Anstellung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Einrichtung.

Wann und wie wird über die Vergabe entschieden?

Ziel des Programms ist die schnelle, unbürokratische Ermöglichung des Wechsels von Spitzenforscher:innen aus den USA an die nominierenden Spitzenforschungseinrichtungen in Österreich. Die qualitative Begutachtung und Auswahl der Kandidat:innen für das Programm erfolgt im Wege der nominierenden Forschungsstätten und ist mit der Benennung für das Programm bei der ÖAW abgeschlossen.

Nominierungen, die den Ausschreibungskriterien entsprechen, erhalten nach Prüfung der eingereichten Unterlagen raschestmöglich die Stipendienzusage durch die ÖAW. Mit den Geförderten und den Forschungseinrichtungen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen.

Sollten bis zum Ende der Einreichfrist weniger den Ausschreibungskriterien entsprechende Nominierungen eingelangt sein als Stipendien zur Verfügung stehen, werden die verbleibenden Stipendien im Losverfahren unter allen bis zum Ende der Einreichfrist eingelangten, den Ausschreibungskriterien entsprechenden Reserve-Nominierungen vergeben.

Berichtlegung

Die Geförderten und die jeweiligen Institutsleitungen übermitteln der ÖAW jährlich Berichte zur Tätigkeit des:der Geförderten und zur Mittelverwendung. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderdauer legen sie der ÖAW einen inhaltlichen und rechnerischen Schlussbericht vor. Das Nähere regelt die Fördervereinbarung.

In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Programms APART-USA der ÖAW“ bzw. „funded within the APART-USA program of the OeAW“ anzuführen.

Auszahlung des Stipendiums

Das Stipendium wird in jährlichen Raten ausbezahlt, die sich zu jeweils 75% aus den Mitteln des FZÖ und zu 25% aus den Mitteln der nominierenden gastgebenden Forschungseinrichtung zusammensetzen. Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Rate ist der Abschluss der Fördervereinbarung. Die Auszahlung der weiteren Raten ist an die fristgerechte Übermittlung der Zwischen- bzw. Schlussberichte gebunden. Das Nähere regelt die Fördervereinbarung.

Sonstige Bestimmungen

Die ÖAW nimmt keinen Einfluss auf die inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Stipendiums. Die ÖAW erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen von Forschungsarbeiten und nimmt keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des:der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen.

Geförderte müssen für die Dauer des Stipendiums an der sie nominierenden gastgebenden österreichischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit der nötigen Infrastruktur angestellt sein.

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums
500.000 EUR
(davon 25% finanziert durch die nominierungsberechtigte gastgebende Forschungsstätte)

Dauer des Stipendiums
48 Monate

Einreichtermin
15. September 2025

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at

FINANZIERUNG