Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nominiert.
Das Auswahlverfahren für ein L’ORÉAL Österreich-Stipendium dauert ca. vier Monate.
Die Anträge der Kandidatinnen, die im Rahmen der Vorauswahl in die Shortlist aufgenommen werden, werden von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet. Für jeden Antrag wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Auf Basis der Gutachten und den Berichten der einzelnen Komiteemitglieder trifft das Komitee die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auswahlprozess
Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragsteller/innen nicht an derselben Universität bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt, ggf. werden externe Expert/inn/en zur Beurteilung eines Antrags zugezogen.
Vorauswahl
In der ersten Auswahlrunde entscheidet das Vergabekomitee, welche Anträge extern begutachtet werden. Gelangt das Gremium zur Ansicht, dass ein Antrag nicht den Kriterien des Förderprogramms entspricht, wird dieser abgelehnt.
Für die Anträge, die extern begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter/innen vor, die im Ausland tätig sind. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.
Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter/inne/n; für jeden Antrag werden Expert/inn/en gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter/innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
Antragstellerinnen haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler/innen ohne Begründung vom Begutachtungsverfahren auszuschließen.
Begutachtungsverfahren
Für jeden Antrag im Rahmen des Programms L’ORÉAL Österreich wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.
Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellerinnen und von Teilaspekten des Forschungsprojekts auf einer Skala von 1-10
(1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend):
1. Wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin
2. Originalität des Forschungsprojekts
3. Klarheit der Forschungsfragen (Hypothesen) und methodischer Aufbau
4. Durchführbarkeit des Projekts (Institutsausstattung, wissenschaftliches Umfeld)
Schließlich werden die Gutachter/innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag uneingeschränkt förderungswürdig sei oder abgelehnt werden solle.
Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter/innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.
Vergabesitzung
Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiatinnen erfolgt in der Vergabesitzung.
Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine Reihung der ihnen zugeordneten Anträge und präsentieren diese dem Komitee. Die Anträge werden im Vergleich behandelt; dabei werden die Gutachten, aber auch andere Kriterien – wie Studienverlauf und -dauer, Publikationsleistung, Mobilität – eingehend diskutiert.
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird vom gesamten Komitee getroffen.
Werden Anträge von Personen behandelt, zu denen einzelne Referent/inn/en ein berufliches oder privates Naheverhältnis haben, nehmen diese Referent/inn/en am Entscheidungsprozess nicht teil.
Information an Antragstellerinnen
Die ausgewählten Stipendiatinnen werden Mitte Juli des jeweils laufenden Jahres schriftlich verständigt. Über die Gründe für oder gegen die Bewilligung kann kein Schriftverkehr geführt werden.
Höhe des Stipendiums
25.000,- Euro brutto/brutto
Dauer des Stipendiums
6 - 12 Monate
Einreichtermin
5. Februar 2025
Kontakt
stipref@oeaw.ac.at