Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler:innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nominiert.
Das Auswahlverfahren für die L’ORÉAL Österreich-Förderpreise dauert ca. 4-5 Monate.
Die augewählten Preisträgerinnen werden nach der Entscheidung des Vergabekomitees (in der Regel Mitte Juli) schriftlich verständigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auswahlkriterien
Wesentliches Auswahlkriterium ist die Exzellenz der aktuellen und vergangenen Forschung der Antragstellerin sowie ihre Pläne für die zukünftige Forschung. Bewertet werden die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin, der Innovationsgehalt und die Methodik der aktuellen und zukünftigen Forschungsansätze sowie die Durchführbarkeit des geplanten Projekts.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragstellerinnen nicht an derselben Universität bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt.
Vorauswahl
In der ersten Auswahlrunde entscheidet das Vergabekomitee, welche Anträge extern begutachtet werden. Gelangt das Gremium zur Ansicht, dass ein Antrag nicht den Kriterien des Förderprogramms entspricht, wird dieser abgelehnt.
Für die Anträge, die extern begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter:innen vor, die im Ausland tätig sind. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.
Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter:innen; für jeden Antrag werden Expert:innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter:innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
Antragstellerinnen haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler:innen ohne Begründung vom Begutachtungsverfahren auszuschließen.
Begutachtungsverfahren
Für jeden Antrag wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.
Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellerin und von Teilaspekten des Forschungsprojekts auf einer Skala von 1-10 (1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend):
Schließlich werden die Gutachter:innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag uneingeschränkt förderungswürdig sei oder abgelehnt werden soll.
Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter:innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.
Entscheidung über die Vergabe
Die Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen erfolgt in der Vergabesitzung.
Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine Reihung der ihnen zugeordneten Anträge und präsentieren diese dem Komitee. Die Anträge werden im Vergleich behandelt; dabei werden die Gutachten, aber auch andere Kriterien in Hinblick auf die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin (wie Publikationsleistung, Mobilität, etc) sowie die Bedeutung des Förderpreises für die weitere wissenschaftliche Karriere der Antragstellerin eingehend diskutiert.
Die Entscheidung über die Vergabe der Förderpreise wird vom gesamten Komitee getroffen.
Höhe des Förderpreises
25.000,- Euro
Ende der Einreichfrist
10. Februar 2026
Kontakt
stipref@oeaw.ac.at