Max-Kade-Auswahl

Auswahl

Das Auswahlverfahren für ein MAX KADE-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften dauert ca. vier bis sechs Monate.

Die Anträge der Kandidaten und Kandidatinnen, die im Rahmen der Vorauswahl in die Shortlist aufgenommen werden, werden von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet. Für jeden Antrag wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Auf Basis der Gutachten und den Berichten der einzelnen Komiteemitglieder trifft das Komitee die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien.

Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens werden die Gutachten in anonymisierter Form an jeden Antragsteller / jede Antragstellerin weitergeleitet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

Auswahlprozess

Die Anträge werden  den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragsteller/innen nicht an derselben Universität bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt, ggf. werden externe Expert/inn/en zur Beurteilung eines Antrags zugezogen.
 

Vorauswahl

In der ersten Auswahlrunde entscheidet das Vergabekomitee, welche Anträge extern begutachtet werden. Gelangt das Gremium zur Ansicht, dass ein Antrag nicht den Kriterien des Förderprogramms entspricht, wird dieser abgelehnt.

Nach der Entscheidung über die Shortlist erhalten die Antragsteller/innen eine schriftliche Begründung für die Ablehnung des Antrags bzw. die Information, dass der Antrag international begutachtet wird.

Für die Anträge, die extern begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter/innen vor, die im Ausland tätig sind. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.

Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter/innen; für jeden Antrag werden Expert/innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter/innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.

Antragsteller/innen haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler/innen ohne Begründung vom Begutachtungsverfahren auszuschließen.
 

Begutachtungsverfahren

Für jeden Antrag im Rahmen des Programms MAX KADE wird mindestens ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.


Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragsteller/innen und von Teilaspekten des Forschungsprojekts auf einer Skala von 1-10
(1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend):

1. Wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin und Befähigung zur Durchführung des Projekts
2. Originalität des Forschungsprojekts und Relevanz des Projekts für den Fachbereich

3. Klarheit der Forschungsfragen (Hypothesen)
5. Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplan)
6. Durchführbarkeit des Projekts (Institutsausstattung, wissenschaftliches Umfeld)

Schließlich werden die Gutachter/innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag uneingeschränkt förderungswürdig sei, nach Überarbeitung wieder eingereicht werden oder abgelehnt werden solle.

Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter/innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.

Wiedereinreichung

Bei der Wiedereinreichung eines überarbeiteten Antrags wird zumindest eine/r der vorherigen Gutachter/innen nochmals um eine Beurteilung gebeten, jedenfalls aber auch mindestens ein neues Gutachten eingeholt. Voraussetzung für die Wiedereinreichung ist die Kennzeichnung des Antrags als Zweitbewerbung und ein Begleitschreiben, in welchem die Projektfortschritte seit der Ersteinreichung und die Änderungen, die auf Basis der Kritik oder der Anregungen im Gutachten vorgenommen wurden, dargelegt werden.
 

Vergabesitzung

Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiat/innen erfolgt in der Vergabesitzung.

Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine Reihung der ihnen zugeordneten Anträge und präsentieren diese dem Komitee. Die Anträge werden im Vergleich behandelt; dabei werden die Gutachten, aber auch andere Kriterien – wie Publikationsleistung oder Mobilität – eingehend diskutiert.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird vom gesamten Komitee getroffen.
Werden Anträge von Personen behandelt, zu denen einzelne Komiteemitglieder ein berufliches oder privates Naheverhältnis haben, nehmen diese Komiteemitglieder am Entscheidungsprozess nicht teil.
 

Information an Antragsteller/innen

Nach der Vergabesitzung werden die schriftlichen Stellungnahmen der Gutachter/innen in anonymisierter Form an die Antragsteller/innen weitergeleitet.

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums
56.500,- USD

Dauer des Stipendiums
12 Monate

Einreichtermin
25. Juni 2025

Kontakt
birgit.distler(at)oeaw.ac.at

Weg zum Stipendium

Informationen

Antrag

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Nach Erhalt eines Stipendiums

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