Ich bin Post-doc und habe Interesse am Erhalt des Stipendiums. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an die Forschungsstätte in Österreich, an der Sie mit Finanzierung durch das Stipendium tätig werden möchten. Die Forschungsstätte muss für das Programm APART-USA nominierungsberechtigt sein. Eine Aufstellung der nominierungsberechtigten Einrichtungen mit Kontaktdetails finden Sie hier. Bitte beachten sie, dass die Entscheidung über Ihre Nominierung autonom durch die Forschungsstätte erfolgt. Die ÖAW nimmt darauf keinen Einfluss.
Welche Forschungseinrichtungen dürfen Stipendiat:innen für das Programm nominieren?
Zur Einreichung von Nominierungen für das Programm APART-USA sind folgende Forschungseinrichtungen berechtigt:
Forschungseinrichtung | Anzahl möglicher |
---|---|
Universität Wien | 6 |
Technische Universität Wien | 3 |
Medizinische Universität Wien | 2 |
Österreichische Akademie der Wissenschaften | 2 |
Universität Innsbruck | 2 |
Institute of Science and Technology Austria (ISTA) | 2 |
Universität Graz | 1 |
Technische Universität Graz | 1 |
Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) | 1 |
Medizinische Universität Innsbruck | 1 |
Universität Linz | 1 |
Medizinische Universität Graz | 1 |
Universität Salzburg | 1 |
Veterinärmedizinische Universität Wien | 1 |
Gesamtzahl verfügbarer Stipendien | 25 |
Wie wurden diese Forschungseinrichtungen ermittelt?
Zur Ermittlung der Forschungseinrichtungen, die Geförderte für das Programm benennen dürfen, kommt ein Nominierungsschlüssel zur Anwendung, der sich an der österreichweiten Drittmittelperformance der vergangenen Jahre orientiert. Die Höchstzahl an Nominierungen, die eine Forschungsstätte für die verfügbaren Stipendien einreichen darf, entspricht ihrem prozentuellen Anteil an der Gesamthöhe der in Österreich in den Jahren 2020 bis 2024 eingeworbenen Drittmittel. Berücksichtigt werden Drittmittel des FWF sowie Starting Grants, Advanced Grants und Consolidator Grants des ERC. Die Berechnung erfolgt anhand der in den Dashboards von FWF und ERC öffentlich zugänglichen Zahlen (https://dashboard.fwf.ac.at) und https://erc.europa.eu/projects-statistics/erc-dashboard).
Wie viele Stipendien stehen insgesamt zur Verfügung?
Für die forschungsstärksten Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Österreichs stehen insgesamt 25 Stipendien zur Verfügung.
Wie lange dauert ein Stipendium?
Das APART-USA Stipendium wird für die Laufzeit von 48 Monaten vergeben und muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich. Auf Antrag kann eine Förderung kostenneutral um bis zu drei Monate verlängert werden.
Welches Budget steht im Rahmen des Stipendiums zur Verfügung?
Das APART-USA Stipendium umfasst eine Gesamtförderhöhe von 500.000 EUR. Davon werden 25% (in Summe: 125.000 EUR) von der nominierenden gastgebenden Forschungsstätte getragen. Die verbleibenden 75% (375.000 EUR) werden aus den Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ) der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (NFTE) finanziert.
Welche Zwecke deckt das Stipendienbudget ab?
Mit dem Stipendium sind Personalkosten sowie Kosten für Umzug-, Reise-, Material- und sonstige Sachkosten (wie etwa auch Mentorings, Training, etc.) abgedeckt. Für die Anstellung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Einrichtung.
Wie hoch ist der Finanzierungsbeitrag der Forschungsstätte je Stipendium?
Das APART-USA Stipendium umfasst eine Gesamtförderhöhe von 500.000 EUR. Davon werden 25% (in Summe: 125.000 EUR) von der nominierenden gastgebenden Forschungsstätte getragen. Die verbleibenden 75% (375.000 EUR) werden aus den Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ) der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (NFTE) finanziert.
Mit der Nominierung verpflichtet sich die Forschungsstätte zur Finanzierung ihres Stipendienanteils und zur Anstellung des:der Geförderten über die volle Zeitdauer des Stipendiums an der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen mit den Nominierten stehen den nominierenden gastgebenden Forschungsstätten frei.
Muss die nominierende Forschungsstätte den:die Geförderte:n in jedem Fall anstellen?
Ja. Mit der Nominierung verpflichtet sich die Forschungsstätte neben der Finanzierung ihres Stipendienanteils auch zur Anstellung des:der Geförderten über die volle Zeitdauer des Stipendiums an ihrer Einrichtung. Für die Anstellung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Einrichtung.
Kann die Forschungsstätte zusätzliche Vereinbarungen mit dem:der Geförderten treffen?
Mit der Nominierung verpflichtet sich die Forschungsstätte zur Übernahme von 25% (in Summe: 125.000 EUR) der Kosten des Stipendiums (in Summe: 500.000 EUR) und zur Anstellung des:der Geförderten über die volle Zeitdauer des Stipendiums an der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen mit den Nominierten stehen den nominierenden gastgebenden Forschungsstätten frei.
Gibt es eine Gehaltsobergrenze bzw. besteht umgekehrt die Möglichkeit für Überzahlung der Stipendiat:innen?
Für die Anstellung der Stipendiat:innen gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags geltenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Einrichtung. Darüber hinaus macht das Programm APART-USA keine Vorgaben zur Gestaltung von Gehältern. Diesbezügliche Vereinbarungen, so etwa auch zur Frage einer Überzahlung, werden zwischen der:dem Nominierten und der nominierenden gastgebenden Forschungsstätte getroffen.
Ist Teilzeitanstellung möglich?
Das Programm APART-USA sieht die Anstellung der Stipendiat:innen in Vollzeit vor. Ausgenommen ist die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Teilzeit (max. 50%) aufgrund von Kinderbetreuung sowie die Möglichkeit für eine Unterbrechung des Stipendiums (max. 12 Monate) aufgrund von Mutterschutz bzw. Elternkarenz. Teilzeitbeschäftigungen aufgrund von chronischer Krankheit oder Behinderung werden ebenfalls möglich sein, hierüber wird im konkreten Fall entschieden.
Ist die geteilte Anstellung eines Geförderten an mehreren nominierungsberechtigten Forschungsstätten möglich?
Nein. Das APART-USA Stipendium ist an die nominierende gastgebende Forschungsstätte sowie die geförderte Person gebunden. Es finanziert die Anstellung des:der Geförderten an der nominierenden gastgebenden Forschungseinrichtung.
Ist der Wechsel der gastgebenden Forschungsstätte möglich?
Nein. Das APART-USA Stipendium ist an die nominierende gastgebende Forschungsstätte sowie die geförderte Person gebunden. Es finanziert die durchgehende Tätigkeit an der nominierenden gastgebenden Forschungsstätte.
Ist die Unterbrechung des Stipendiums möglich?
Das APART-USA Stipendium finanziert die durchgehende Tätigkeit. Ausgenommen ist die Möglichkeit für eine Unterbrechung des Stipendiums (max. 12 Monate) aufgrund von Mutterschutz bzw. Elternkarenz oder längerer Krankheit.
Ist eine Beschäftigung des:der Geförderten in den USA oder einem anderen Land außerhalb Österreichs während des Stipendiums möglich?
Nein. Das Programm APART-USA fördert herausragende Post-docs, die an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind und ihre wissenschaftliche Tätigkeit an exzellente Forschungsstandorte in Österreich verlagern möchten.
Muss die Affiliation an der US-Forschungsstätte aufgegeben werden?
Ja. Das Programm APART-USA fördert herausragende Post-docs, die an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind und ihre wissenschaftliche Tätigkeit an exzellente Forschungsstandorte in Österreich verlagern möchten.
Wer kann nominiert werden?
Möglich sind Nominierungen exzellent ausgewiesener Wissenschaftler:innen mit abgeschlossenem Doktorat, die zum Zeitpunkt ihrer Nominierung an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung affiliiert sind oder bis zumindest zum 01.01.2025 dort affiliiert waren. Das Programm richtet sich an Forschende aller Staatsbürgerschaften.
Welche Qualitätskriterien müssen nominierte Post-docs erfüllen?
Das Programm APART-USA fördert exzellent ausgewiesene Wissenschaftler:innen mit abgeschlossenem Doktorat, die zum Zeitpunkt ihrer Nominierung an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung affiliiert sind oder bis zumindest zum 01.01.2025 dort affiliiert waren. Über diese Rahmenerfordernisse hinaus macht das Programm keine Vorgaben. Die qualitative Begutachtung und Auswahl der Kandidat:innen für das Programm erfolgt im Wege der nominierenden Forschungsstätten und ist mit der Benennung für das Programm bei der ÖAW abgeschlossen.
Es steht den nominierenden Forschungsstätten frei, bei der Auswahl der von ihnen nominierten Personen Kriterien anzulegen, die über die Rahmenerfordernisse des Programms hinausgehen.
Wie lange maximal darf der Abschluss des Doktorats zurückliegen?
Das Programm APART-USA macht dazu keine Vorgaben.
Wie weit fortgeschritten muss bzw. darf der:die nominierte Post-doc in seiner:ihrer akademischen Laufbahn sein?
Das Programm APART-USA macht dazu keine Vorgaben.
Wie lange höchstens darf die letzte Affiliation des:der Post-doc an einer US-amerikanischen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung zurückliegen?
Die Affiliation muss zum Zeitpunkt der Nominierung des:der Post-doc aufrecht sein oder muss bis zumindest zum 01.01.2025 angedauert haben.
Was ist unter „Affiliation“ zu verstehen?
Unter Affiliation versteht das Programm APART-USA ein Anstellungsverhältnis des:der Nominierten mit einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in den USA. Das Programm setzt weiters voraus, dass mit dieser Anstellung eine regelmäßige Tätigkeit des:der Nominierten vor Ort an der Einrichtung verbunden ist bzw. während des Bestehens des Anstellungsverhältnisses verbunden war. Die Affiliation ist im Zuge der Nominierung nachzuweisen.
Mit wie vielen Nominierungen darf ein:e Post-doc vertreten sein?
Jede:r Forscher:in kann mit max. einer Nominierung für das Programm APART-USA vertreten sein.
Gibt es eine maximale Anzahl an Nominierungen je Forschungsstätte?
Ja. Die Höchstzahl an Nominierungen, die eine Forschungsstätte für die verfügbaren Stipendien einreichen darf, entspricht dabei ihrem prozentuellen Anteil an der Gesamthöhe der in Österreich in den Jahren 2020 bis 2024 eingeworbenen Drittmittel. Berücksichtigt werden Drittmittel des FWF sowie Starting Grants, Advanced Grants und Consolidator Grants des ERC. Die Berechnung erfolgt anhand der in den Dashboards von FWF und ERC öffentlich zugänglichen Zahlen (https://dashboard.fwf.ac.at und https://erc.europa.eu/projects-statistics/erc-dashboard).
Hier finden Sie die Liste der nominierungsberechtigten gastgebenden Forschungsstätten mit der jeweiligen Höchstzahl an Nominierungen:
Forschungseinrichtung | Anzahl möglicher |
---|---|
Universität Wien | 6 |
Technische Universität Wien | 3 |
Medizinische Universität Wien | 2 |
Österreichische Akademie der Wissenschaften | 2 |
Universität Innsbruck | 2 |
Institute of Science and Technology Austria (ISTA) | 2 |
Universität Graz | 1 |
Technische Universität Graz | 1 |
Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) | 1 |
Medizinische Universität Innsbruck | 1 |
Universität Linz | 1 |
Medizinische Universität Graz | 1 |
Universität Salzburg | 1 |
Veterinärmedizinische Universität Wien | 1 |
Gesamtzahl verfügbarer Stipendien | 25 |
Gibt es eine maximale Anzahl an Reservenominierungen für eine Forschungsstätte?
Ja. Jeder zur Nominierung berechtigten gastgebenden Forschungseinrichtung stehen Reserve-Nominierungen in derselben Höhe zu, wie ihr Nominierungen möglich sind. Reserve-Nominierungen sind bei der Einreichung als solche zu kennzeichnen und zu reihen.
Muss die Höchstzahl an Nominierungen ausgeschöpft werden?
Nein. Es steht den Forschungseinrichtungen frei, die ihnen zugeteilte Nominierungshöchstzahl auszuschöpfen oder nicht.
Muss die Höchstzahl an Reserve-Nominierungen ausgeschöpft werden?
Nein. Es steht den Forschungseinrichtungen frei, die ihnen zugeteilte Höchstzahl an Reserve-Nominierungen auszuschöpfen oder nicht.
In welchem Fall werden Reserve-Nominierungen bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt?
Sollten bis zum Ende der Einreichfrist weniger den Ausschreibungskriterien entsprechende Nominierungen eingelangt sein als insgesamt Stipendien zur Verfügung stehen, werden die verbleibenden Stipendien im Losverfahren unter allen bis zum Ende der Einreichfrist eingelangten, den Ausschreibungskriterien entsprechenden Reserve-Nominierungen vergeben.
Kann die Durchführung der Nominierung (Ausfüllen des Online-Formulars, Hochladen der Nominierungsunterlagen) auch durch die Kandidat:innen selbst erfolgen?
Nein. Die Nominierung ist zwingend durch die nominierende gastgebende Forschungsstätte vorzunehmen. Dies umfasst das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars und das Hochladen sämtlicher Unterlagen. Die ÖAW nimmt erst nach Zuerkennung des Stipendiums Kontakt mit dem:der Geförderten auf.
Was geschieht, wenn eine Nominierung nicht den Ausschreibungskriterien entspricht? (Wird dann automatisch die Reservenominierung berücksichtigt?)
Entspricht eine Nominierung nicht den Ausschreibungskriterien (Beispiel: kein abgeschlossenes Doktorat), wird sie für den weiteren Vergabeprozess nicht berücksichtigt. Die Forschungsstätte wird durch die ÖAW darüber verständigt. Reserve-Nominierungen rücken nicht „automatisch“ an die Stelle von nicht den Ausschreibungskriterien entsprechenden Nominierungen.
Die ÖAW empfiehlt, formal korrekte Nominierungen und Reserve-Nominierungen rechtzeitig vorzunehmen.
Können Nominierungen zurückgezogen werden?
Ja. Die ÖAW ist von der jeweiligen Forschungsstätte darüber schriftlich und ehestmöglich zu informieren.
Können Nominierungen zurückgezogen und durch eine andere Nominierung ersetzt werden?
Vor Ablauf der Einreichfrist können Nominierungen zurückgezogen und im Ermessen der Forschungsstätte durch eine andere Nominierung oder durch eine Reserve-Nominierung ersetzt werden. Die ÖAW ist durch die Forschungsstätte darüber vorab schriftlich zu informieren. Nach Ablauf der Einreichfrist können Nominierungen zurückgezogen, jedoch nicht mehr durch neue Nominierungen oder durch Reserve-Nominierungen ersetzt werden.
Kann die Reihung der Reserve-Nominierungen verändert werden bzw. kann eine Reserve-Nominierung zurückgezogen und durch eine andere Reserve-Nominierung ersetzt werden?
Vor Ablauf der Einreichfrist kann sowohl die Reihung der Reserve-Nominierungen verändert werden als auch eine Reserve-Nominierung zurückgezogen und durch eine andere Reserve-Nominierung ersetzt werden. Das Ändern der Reihung bzw. das Zurückziehen einer Reserve-Nominierung ist der ÖAW durch die Forschungsstätte vorab schriftlich bekannt zu machen, die Reserve-Nominierungen sind in aktualisierter Reihung neu einzureichen. Nach Ablauf der Einreichfrist ist eine Änderung der Reihung der Reserve-Nominierungen nicht mehr möglich und können Reserve-Nominierungen zurückgezogen, jedoch nicht mehr durch neue Reserve-Nominierungen ersetzt werden.
Wann wird das Stipendium vergeben?
Nominierungen, die den Ausschreibungskriterien entsprechen, erhalten nach Prüfung der eingereichten Unterlagen raschestmöglich die Stipendienzusage durch die ÖAW. Mit den Geförderten und den Forschungseinrichtungen wird anschließend eine Fördervereinbarung abgeschlossen.
Was ist die Fördervereinbarung und wann wird sie abgeschlossen?
Im Falle der Stipendienzusage wird von der ÖAW mit den Geförderten und den Forschungseinrichtungen eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Sie stellt die vertragliche Grundlage für die Umsetzung des Stipendiums dar.
Bis wann spätestens muss das Stipendium angetreten werden?
Das APART-USA muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich. Mit den Geförderten und den Forschungseinrichtungen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen, die auch den Stipendienbeginn definiert.
Wann frühestens kann das Stipendium angetreten werden?
Nominierungen, die den Ausschreibungskriterien entsprechen, erhalten nach Prüfung der eingereichten Unterlagen raschestmöglich die Stipendienzusage durch die ÖAW. Mit den Geförderten und den Forschungseinrichtungen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen, die auch den Stipendienbeginn definiert.
Wie wird das Stipendium ausbezahlt?
Das Stipendium wird in jährlichen Raten ausbezahlt, die sich zu jeweils 75% aus den Mitteln des FZÖ und zu 25% aus den Mitteln der nominierenden gastgebenden Forschungseinrichtung zusammensetzen. Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Rate ist der Abschluss der Fördervereinbarung. Die Auszahlung der weiteren Raten ist an die fristgerechte Übermittlung der Zwischen- bzw. Schlussberichte gebunden. Das Nähere regelt die Fördervereinbarung.
Wann ist der Beitrag der Forschungsstätte zu den Kosten des Stipendiums zu leisten?
Die Forschungsstätten leisten jährlich einen Beitrag im Ausmaß von 25% (in Summe: 31.250 EUR) der jährlichen Stipendienrate (in Summe: 125.000 EUR).
Kann die Forschungsstätte zur Finanzierung ihres Beitrags Drittmittel bzw. Finanzierungsquellen außerhalb des Globalbudgets heranziehen?
Dies ist möglich. Die Bewerkstelligung der Finanzierung ihres Beitrags liegt im Ermessen der Forschungsstätte.
Worin kann der Beitrag der Forschungsstätte bestehen? Können in kind-Leistungen geltend gemacht werden?
Der Beitrag der Forschungsstätte deckt 25% (in Summe: 125.000 EUR) der Gesamtkosten des Stipendiums (in Summe: 500.000 EUR). Er kann in der Begleichung von Personal- sowie Sachkosten (Umzugs-, Reise-, Material-, sonstige Sachkosten) bestehen. Eine Abgeltung des Beitrags ganz oder in Teilen durch in kind-Leistungen ist nicht möglich.
Im Zuge der Anstellung werden dem:der Geförderten ein Arbeitsplatz sowie alle für seine:ihre Forschungstätigkeit benötigten Einrichtungen, Geräte und Verbrauchsmaterialien durch die gastgebende nominierende Forschungseinrichtung zur Verfügung gestellt. Die damit verbundenen Kosten können ebenfalls nicht in den Beitrag der Forschungsstätte eingerechnet werden.
Können Overhead-Kosten des Programms als Teil des Beitrags der Forschungsstätte berücksichtigt werden?
Das Stipendium APART-USA beinhaltet keine Overheadkosten. Diese können daher nicht als Teil des Beitrags der Forschungsstätte berücksichtigt werden. APART-USA stellt ein an die nominierende gastgebende Forschungsstätte sowie die geförderte Person gebundenes Stipendium dar. Die gesamte Stipendiensumme in Höhe von 500.000 EUR steht dem:der Geförderten für die vier Jahre des Fellowships zur Verfügung.
Was geschieht mit den Mitteln im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Stipendiums?
Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Stipendiums sind die nicht verbrauchten Stipendienmittel zurückzuzahlen.
Höhe des Stipendiums
500.000 EUR
(davon 25% finanziert durch die nominierungsberechtigte gastgebende Forschungsstätte)
Dauer des Stipendiums
48 Monate
Einreichtermin
15. September 2025
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