Eingeladen zur Bewerbung für ein DOC-team-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sind junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Bereichen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die
Anträge können nur von Gruppen von drei bis vier Doktorand:innen aus mindestens zwei unterschiedlichen Disziplinen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften gestellt werden, die sich einem nur fächerübergreifend zu lösenden Problem stellen. Die zusätzliche Einbindung von Doktorand:innen aus Fachgebieten der Naturwissenschaften, der Medizin oder der Technischen Wissenschaften ist erwünscht.
Die Dissertationsbetreuer:innen sollten aus unterschiedlich definierten Fachschwerpunkten kommen. Kooperationspartner:innen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kultureinrichtungen oder anderen forschungsorientiert arbeitenden Institutionen sind erwünscht.
Bewerbungsvoraussetzung ist neben einer überdurchschnittlichen Qualifikation der Antragsteller:innen die Vorlage eines gemeinsamen Exposés der Gruppe sowie einer gemeinsamen Erklärung der Dissertationsbetreuer:innen zum Forschungsvorhaben der Gruppe und der Einverständniserklärung(en) der Kooperationspartner im Ausland.
Dauer der Förderung
DOC-team-Stipendien werden für maximal 36 Monate vergeben.
Bei Nachweis von Betreuungspflichten für mindestens ein Kind unter sieben Jahren (z.B. Alleinerziehende) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um maximal die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
Höhe der Förderung
Informationen zur Höhe eines Stipendiums: Stipendiensätze ÖAW
Die finanzielle Förderung bezieht sich nur auf die Doktorand:innen in der Gruppe.
Zusätzlich können bis zu 5.000,- Euro pro Person und Förderdauer für erforderliche Auslandsaufenthalte beantragt werden.
Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung bis zu max. 1.900,- (brutto/brutto) Euro im Jahr möglich.
Für eine gemeinsame Publikation der Ergebnisse des Gesamtprojekts kann innerhalb von 18 Monaten nach Förderende ein Druckkostenzuschuss bis zu max. 2.000,- Euro beantragt werden. Voraussetzung ist die Vorlage der Publikationszusage eines Verlags.
Ausnahmen
Kinderbetreuungszeiten werden für bis zu drei Jahre pro Kind anerkannt; weitere Ausnahmen werden bei Nachweis von Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit oder bei Behinderung gemacht. Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise zu klären.
Auslandsaufenthalt
Im Rahmen des Stipendiums sollte ein Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von mind. sechs Monaten absolviert werden. Entsprechend der Zielsetzung der Dissertation kann dieser Aufenthalt an einer Universität bzw. einer Forschungseinrichtung, als Feld- oder Archivforschung im Ausland durchgeführt werden.
Die ausländischen Institutionen müssen den Doktorand:innen ein umfassendes Betreuungsangebot und für das Vorhaben geeignete Infrastruktur und Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen (schriftlich vereinbart).
Bedingungen
Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel – die erfolgreiche Abfassung der Dissertation – fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen.
Den Antragsteller:innen steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.
Die einmalige Wiederbewerbung für dieses Förderprogramm ist möglich.
Nach der Hälfte der Förderdauer und bei Beendigung des Stipendiums ist von den Gruppen jeweils ein gemeinsamer Arbeitsbericht vorzulegen. Darüber hinaus werden Konferenzen der Teams eines Jahrgangs durchgeführt, bei denen jeweils nach der Hälfte der Förderdauer erste Forschungsergebnisse präsentiert und das Vergabekomitee über den Arbeitsfortschritt informiert werden.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Auszahlung
Die Auszahlung der DOC-team-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Stipendiatin / den Stipendiaten („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Stipendiatin / der Stipendiat angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.