Auswahlprozess

Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler:innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich tätig sind. Das Komitee wird jedes Jahr neu zusammengesetzt.

Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragstellende nicht an derselben Universität / am selben Fachbereich bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt


Vorauswahl

In der ersten Auswahlrunde erstellen die Komiteemitglieder eine Shortlist der Anträge, die international begutachtet werden. Diese Auswahl erfolgt auf Basis einer auf die wissenschaftliche Qualität des Dissertationsprojekts und/oder die wissenschaftliche Qualifikation des bzw. der Antragstellenden bezogenen Begründung, die im Fall der Ablehnung an die Antragstellenden schriftlich übermittelt wird.

Für die Anträge, die international begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter:innen vor, die im Ausland tätig sind. Ergänzend können Expert:innen aus der Datenbank der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW genannt werden. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.

Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter:innen; für jeden Antrag werden Expert:innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter:innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.

Antragstellende haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler:innen vom Begutachtungsverfahren auszuschließen. 


Begutachtungsverfahren

Für jeden Antrag im Rahmen des Programms DOC wird zumindest ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.

Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualität des Dissertationsprojekts auf einer Skala von 1-10 (1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend) nach folgenden Kriterien:

  • Originalität, Innovativität und Relevanz des Projekts im Fachbereich
  • Rezeption des aktuellen Forschungsstands
  • Klarheit der Forschungsfragen (Hypothesen)
  • Angemessenheit der Methodik (inkl. Arbeits- und Zeitplan)
  • Durchführbarkeit des Projekts (Institutsausstattung, wissenschaftliches Umfeld)

Schließlich werden die Gutachter:innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob der Antrag (uneingeschränkt) förderungswürdig ist oder in der vorliegenden Form abgelehnt werden soll.

Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter:innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.

Bei der Wiedereinreichung eines überarbeiteten Antrags wird in der Regel zumindest eine:r der vorherigen Gutachter:innen nochmals um eine Beurteilung gebeten. Voraussetzung für die Wiedereinreichung ist die Kennzeichnung des Antrags als Zweitbewerbung sowie die Darstellung der Projektfortschritte seit der Ersteinreichung und der Änderungen, die auf Basis der Kritik oder der Anregungen im Gutachten vorgenommen wurden.


Entscheidung über die Stipendienvergabe

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt im Frühjahr (Mai/Juni) des auf den Einreichtermin folgenden Jahres.
Aufgrund der großen Anzahl der Bewerbungen werden verwandte Fachbereiche in Panels zusammengefasst; pro Panel werden ca. 30-50 Anträge vergleichend diskutiert.

Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine begründete Reihung der ihnen zugeordneten Anträge; dabei werden die Anträge auf Basis der Gutachten und der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellenden beurteilt und einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

  • A        uneingeschränkt förderungswürdig, d.h. in allen Aspekten uneingeschränkt exzellent bewertet
  • B         förderungswürdig, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, d.h. eindeutig förderungswürdig,
               allerdings wurden Kritikpunkte in den Gutachten formuliert und/oder die wissenschaftliche Qualifikation des:der Bewerber:in wird nicht als uneingeschränkt exzellent bewertet
  • C        nicht förderungswürdig in der vorliegenden Form

In der Panelsitzung werden die Anträge vergleichend diskutiert; dabei werden die Gutachten, aber auch andere, die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers bzw. der Bewerberin betreffenden, Kriterien – wie Studienverlauf und -dauer, Publikationsleistung, Mobilität, bisherige Dauer des Doktorats-/PhD-Studiums – eingehend diskutiert.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird vom gesamten Panel getroffen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Auswahlkriterien

  • Qualität des Dissertationsprojekts
    >> Originalität / Innovativität, wissenschaftliche Methoden, Fokussierung,
  • Durchführbarkeit des Projekts, Erfolgsaussichten im beantragten Förderzeitraum, Eigenständigkeit der Arbeit
  • Qualität des wissenschaftlichen Umfelds bzw. der Dissertationsbetreuung
  • Bewertung von allfälligen Kritikpunkten im Gutachten
  • wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen des:der Antragstellenden
    >> kompetitiver Studienverlauf, Publikationsleistung, Mobilität, zusätzliches Engagement (Lehre, Konferenzorganisation, etc.)
    >> ggf. ungewöhnlicher Lebenslauf
  • Zukunftspotential des:der Antragstellenden
    >> wissenschaftliches Potential, Karriereperspektiven

Information an Antragstellende

Nach der Vergabesitzung werden alle Antragstellenden per E-Mail informiert; die schriftlichen Stellungnahmen der Gutachter:innen werden in anonymisierter Form übermittelt. 

Key facts

Höhe des Stipendiums

Dauer des Stipendiums
24 / 30 / 36 Monate

nächster Einreichtermin
im Herbst 2025

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at

Weg zum Stipendium

Informationen

Antrag

Auswahl


Nach Erhalt eines Stipendiums

Allgemeine Unterlagen

DOC-Unterlagen