Das Auswahlverfahren für das DOC-Programm dauert etwa 9-10 Monate.
In der ersten Auswahlrunde wird eine Shortlist der Anträge erstellt, die international begutachtet werden. Für jeden dieser Anträge wird zumindest ein internationales Gutachten eingeholt.
Aufgrund der großen Anzahl von Bewerbungen werden verwandte Fachbereiche in Panels zusammengefasst. Auf Basis der Gutachten zum Dissertationsprojekt und der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragsteller:innen werden die Anträge in den Panels vergleichend diskutiert.
In der Regel können 18-20% der Anträge bewilligt werden.

Auswahlprozess

Zusammensetzung des Vergabekomitees

Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler:innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich oder dem deutschsprachigen Ausland tätig sind. Das Komitee wird jedes Jahr neu zusammengesetzt.

Die Komiteemitglieder sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.

Zuordnung der Anträge

Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragsteller:innen nicht an derselben Universität / am selben Fachbereich bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt.

Vorauswahl

In der ersten Auswahlrunde erstellen die Komiteemitglieder eine Shortlist der Anträge, die international begutachtet werden. Diese Auswahl erfolgt auf Basis einer auf die wissenschaftliche Qualität des Dissertationsprojekts und/oder die wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragsteller:in bezogenen Begründung, die im Fall der Ablehnung an die Antragsteller:innen schriftlich übermittelt wird.

Für die Anträge, die international begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter:innen vor, die im Ausland tätig sind. Ergänzend können Expert:innen aus der Datenbank der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW genannt werden. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet.

Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter:innen; für jeden Antrag werden Expert:innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter:innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.

Antragsteller:innen haben das Recht (z.B. aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits), bis zu drei Wissenschaftler:innen vom Begutachtungsverfahren auszuschließen. 

Begutachtungsverfahren

Für jeden Antrag für das DOC-Programm wird zumindest ein Gutachten zum Dissertationsvorhaben eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.

Ein Gutachten besteht aus einer schriftlichen Stellungnahme sowie aus der formalen Bewertung der wissenschaftlichen Qualität des Dissertationsprojekts auf einer Skala von 1-10 (1-2 = unzureichend, 9-10 = hervorragend) auf Basis der folgenden Kriterien:

  • Originalität, Innovativität und Relevanz des Dissertationsprojekts für den Fachbereich
  • Rezeption des aktuellen Forschungsstands
  • Klarheit der Fragestellung, Angemessenheit der Methodik
  • Arbeitsschritte und Zeitplan)

Schließlich werden die Gutachter:innen gebeten, eine zusammenfassende Empfehlung abzugeben, ob das Dissertationsvorhaben (uneingeschränkt) förderungswürdig ist oder in der vorliegenden Form abgelehnt werden soll.

Falls die schriftliche Stellungnahme nicht aussagekräftig ist, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Die Gutachter:innen werden gebeten, mögliche Befangenheitsgründe bekannt zu geben. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, wird das Gutachten nicht gewertet.

Bei der Wiedereinreichung eines überarbeiteten Antrags wird in der Regel der:die Gutachter:in des Erstantrags nochmals um eine Beurteilung gebeten. Dabei wird vor allem auf  die Projektfortschritte seit der Ersteinreichung und die Änderungen, die auf Basis der Kritik oder der Anregungen im Gutachten vorgenommen wurden, Bezug genommen.
Steht der:die Gutachter:in des Erstantrags für eine erneute Beurteilung nicht zur Verfügung, werden andere Expert:innen angefragt.
 

Entscheidung über die Stipendienvergabe

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt im Juni/Juli des auf den Einreichtermin folgenden Jahres.
Aufgrund der großen Anzahl von Bewerbungen werden verwandte Fachbereiche in Panels zusammengefasst; pro Panel werden ca. 30-50 Anträge vergleichend diskutiert.

Die Komiteemitglieder erstellen auf Basis der Gutachten eine begründete Reihung der ihnen zugeordneten Anträge; dabei werden die Anträge auf Basis der Gutachten zum Dissertationsprojekt und der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragsteller:innen beurteilt und einer der folgenden Kategorien zugeordnet:

A        uneingeschränkt förderungswürdig
d.h. in allen Aspekten uneingeschränkt exzellent bewertet

B         förderungswürdig, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind
d.h. eindeutig förderungswürdig, allerdings wurden Kritikpunkte im Gutachten formuliert und/oder die wissenschaftliche Qualifikation des:der Bewerber:in wird nicht als uneingeschränkt exzellent bewertet

C        nicht förderungswürdig
d.h. es wurden Kritikpunkte im Gutachten formuliert und das Dissertationsprojekt wurde in der vorliegenden Form als nicht förderungswürdig abgelehnt

In der Panelsitzung werden die Anträge vergleichend diskutiert; dabei werden die Gutachten, aber auch andere, die wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen betreffende, Kriterien eingehend diskutiert.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird vom gesamten Panel getroffen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Information an Antragsteller:innen

Nach der Vergabesitzung werden alle Antragstellenden per E-Mail informiert; die schriftlichen Stellungnahmen der Gutachter:innen werden in anonymisierter Form übermittelt. 

Auswahlkriterien

Dissertationsprojekt

  • wissenschaftliche Originalität, Innovationsgrad und Relevanz des Dissertationsprojekts für den Fachbereich
  • Rezeption des aktuellen Forschungsstands
  • Klarheit der Fragestellung, Angemessenheit der Methodik
  • Arbeitsschritte und Zeitplan

Wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragstellers:in

  • Studienverlauf und -noten; bereits erhaltene Auszeichnungen, Stipendien, etc.
  • Publikationsleistung
  • Wissenschaftliche Mobilität
  • wissenschaftliches Engagement, Outreachaktivitäten

Key facts

Höhe des Stipendiums

Dauer des Stipendiums
24 / 30 / 36 Monate

nächste Einreichfrist
17. August - 15. September 2026 (23.59 Uhr, MESZ)

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at

Weg zum Stipendium

Informationen

Antrag

Auswahl


Nach Erhalt eines Stipendiums

Allgemeine Unterlagen

DOC-Unterlagen