Um einen Antrag auf ein DOC-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zu stellen, sind folgende Schritte erforderlich:
I Berücksichtigung der allgemeinen Hinweise
II Eintragung in das Online-Formular
III Vorbereitung der Unterlagen
IV Einreichen der Unterlagen
Nächste Ausschreibung: 10.8. - 15.9.2022
Zu diesem Termin sind Studierende antragsberechtigt, die das Diplom-/Masterstudium im Zeitraum nach dem 1.1.2020 abgeschlossen haben.
Sprache des Antrags
Anträge aus den Naturwissenschaften, den Technischen Wissenschaften und der Medizin sind auf Englisch abzufassen; Anträge aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften können auch auf Deutsch verfasst werden.
Abschluss des Diplom-/Masterstudiums und Zulassung zum Doktorats-/PhD-Studium
Das Diplom-/Masterstudium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein, d.h. das Abschlusszeugnis muss mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn mit den Antragsunterlagen der Nachweis eingereicht wird, dass alle Lehrveranstaltungen absolviert und die Masterarbeit benotet wurden. Die Abschlussprüfung für das Masterstudium muss bis spätestens Mitte Oktober (d.h. vier Wochen nach dem Einreichtermin) stattfinden; der Termin sollte bei der Einreichung mitgeteilt werden.
Antragstellende, die an einer Universität promovieren möchten, die ein Genehmigungsverfahren für die Zulassung zum Doktorats-/PhD-Studium eingeführt hat, müssen in einem Begleitschreiben zum Antrag bekannt geben, ob sie dieses Verfahren positiv absolviert haben (Bescheid beilegen) bzw. den Zeitplan für dieses Verfahren beilegen.
Nachträgliche Änderungen
Nach Einlangen des Antrags sind Änderungen oder die Nachreichung von fehlenden Unterlagen nicht mehr möglich.
Nur Anträge, die den formalen Kriterien entsprechen, werden in den Bewertungsdurchgang aufgenommen.
Ausschluss von Gutachter/inne/n
Es ist möglich, bis zu drei potentielle Gutachter/innen, die bei der Beurteilung des Antrags negative Vorbehalte haben könnten, vom Begutachtungsprozess auszuschließen.
Wiedereinreichung
Im Fall einer negativen Entscheidung über einen Antrag ist eine Wiedereinreichung möglich, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die einmalige Wiederbewerbung für dieses Förderprogramm ist möglich.
Anträge, die ein zweites Mal eingereicht werden, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden. In einem Begleitschreiben zum Zweitantrag müssen die Projektfortschritte seit der Ersteinreichung dargestellt werden. Sofern in den Gutachten zur Ersteinreichung Kritik formuliert bzw. Anregungen zur Überarbeitung gegeben wurden, muss dazu Stellung genommen und dargestellt werden, ob und wie diese berücksichtigt wurden.
Bitte beachten Sie, dass eine Wiedereinreichung eine erneute Bewerbung bedeutet und alle Dokumente (auch das Empfehlungsschreiben) ausnahmslos neu eingereicht und hochgeladen werden müssen!
Die Daten der Antragstellerin / des Antragstellers werden – nach Einlangen der Antragsunterlagen – in die Datenbank der Abteilung für Stipendien und Preise übernommen.
Online-Formular (zugänglich zum nächsten Einreichtermin)
Für den Abschluss des Antrags sind Bewerbungsunterlagen sowie Projektunterlagen vorzubereiten.
Bewerbungsunterlagen (Anträge aus den Naturwissenschaften, den Technischen Wissenschaften und der Medizin sind auf Englisch abzufassen!)
Projektunterlagen
Bei der Projektbeschreibung sind zu berücksichtigen:
Die vorbereiteten Unterlagen sind über das Online-Formular zu übermitteln.
Anschließend erhalten Sie per E-Mail ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus, unterzeichnen es retournieren einen Scan des unterschriebenen Formulars im Format PDF in einer einzigen Datei als Anhang einer Antwort auf die erhaltene Email (Klick auf Antworten-Button). WICHTIG: Der vorgegebene Betreff und der Empfänger dürfen nicht verändert werden.
Versand via Online-Formular
Füllen Sie das Online-Formular (siehe Punkt II) aus und laden Sie die Unterlagen in insgesamt vier PDF-Dateien hoch.
Geben Sie im Abstract Ihren Namen und den Titel des Projektvorhabens an. Geschützte Dateien werden nicht akzeptiert.
Die Größe der einzelnen Dateien darf 3 MB nicht überschreiten. Die Dateien sind folgendermaßen zu benennen:
Auf Wunsch des Vergabekomitees oder des Gutachters/der Gutachterin kann die Diplom-/Masterarbeit nachgefordert werden. Sollte Ihre Diplom-/Masterarbeit gesperrt sein, geben Sie das bitte bekannt.
Bearbeitung
Nach dem fristgerechten Eingang eines Antrags wird dieser auf Vollständigkeit und das Vorhandensein formaler Mängel geprüft und mit einer Projektnummer (A-Zahl) in der Datenbank der Abteilung Stipendien und Preise erfasst.
Die Antragsteller/innen erhalten nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung eine Bestätigung per E-Mail.
Höhe des Stipendiums
38.000,- Euro brutto/brutto jährlich
Dauer des Stipendiums
24 / 30 / 36 Monate
Einreichfrist
10.08. bis inkl. 15.09.2022
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at