Zielsetzung
Mit dem Stipendienprogramm DOC fördert die Österreichische Akademie der Wissenschaften hoch qualifizierte Doktorand:innen aus allen Gebieten der Forschung. Das Stipendium soll Nachwuchswissenschaftler:innen ermöglichen, sich in konzentrierter Weise und mit klarem zeitlichen Rahmen der Erstellung ihrer Dissertation zu widmen.
Eingeladen zur Bewerbung für ein DOC-Stipendium der ÖAW sind hoch qualifizierte junge Nachwuchswissenschaftler:innen aus allen Gebieten der Grundlagenforschung, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Bewerbung muss vor oder innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Doktorats-/PhD-Studiums erfolgen (Datum der Inskription; Stichtag ist der 1. Juli des Jahres der Antragstellung).
Erfolgt die Bewerbung vor Studienbeginn, muss nachgewiesen werden, dass die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Universität erfüllt sind.
ACHTUNG: Bewerbungen sind nicht möglich, wenn ein künstlerisches Doktoratsstudium (Dr. art. oder PhD in the Arts) durchgeführt wird.
Das Masterstudium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein, d.h. das Abschlusszeugnis muss mit den Antragsunterlagen eingereicht werden (Stichtag ist der 1. Juli des Jahres der Einreichung).
Sollte das Zeugnis noch nicht vorliegen, muss mit den Antragsunterlagen der Nachweis eingereicht werden, dass die Masterarbeit beurteilt und benotet und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurden.
Ausnahme: Wenn der Abschluss des Masterstudiums länger als zwei Jahre zurückliegt, kann die Frist auf max. vier Jahre verlängert werden.
Folgende Gründe für Verzögerungen oder Unterbrechungen werden anerkannt: (Kinder-) Betreuungspflichten, Militär- bzw. Zivildienst, Behinderung, (chronische) Krankheit.
Zielsetzung des DOC-Programms ist die Unterstützung von Nachwuchswissenschaftler:innen auf dem Weg in eine wissenschaftliche Karriere; der Fokus liegt auf Studierenden, deren Lebenslauf ihr Interesse für Wissenschaft und Forschung deutlich macht.
Bei der Bewerbung müssen daher mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein:
Beispiele für einen wissenschaftlichen Beitrag sind u.a. Originalartikel/Paper, Aufsatz/Sammelbandbeitrag, Tagungs-/Konferenzbeitrag, Workshopbericht, Poster, Rezension, Preprint
Beispiele für wissenschaftliche Mobilität sind u. a. Forschungs- oder Studienaufenthalte an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen (im In- oder Ausland), internationale Kooperationen oder Co-Autorenschaften, Bachelor- oder Masterstudium im Ausland, aktive Teilnahme an internationalen Konferenzen, Workshops oder Summer Schools, fachbezogene Praktika.
Beispiele für wissenschaftliches Engagement sind u. a. Mitarbeit an Forschungsprojekten oder Drittmittelanträgen, Lehrtätigkeit, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen, Aktivitäten in Fachgesellschaften, Wissenschaftskommunikation und Outreach (z. B. öffentliche Vorträge, populärwissenschaftliche Beiträge, Lange Nacht der Forschung).
Wiederbewerbung
Die einmalige Wiedereinreichung eines abgelehnten Antrags ist möglich, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind oder wenn ein Einspruch bei dokumentierten, verfahrensrelevanten Mängeln eines Gutachtens akzeptiert wurde. In diesem Fall beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab dem Erhalt des Gutachtens.
Parallelbewerbungen
Den Antragsteller:innen steht es frei, sich bei anderen Fördergebern zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW per E-Mail mitzuteilen.
Die gleichzeitige Bewerbung für ein anderes Stipendienprogramm der ÖAW ist nicht möglich.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des DOC-Programms und die Richtlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten.
Mit der Unterzeichnung des online-Formulars bestätigen Antragsteller:innen, dass sie den eingereichten Projektvorschlag eigenständig verfasst haben.
Kennzeichnung der Nutzung von KI-Technologien
Die Verwendung von KI-gestützten Schreib- und Analysetools (z.B. ChatGPT) ist zulässig, muss jedoch im Antrag deutlich gekennzeichnet werden; z.B. durch Beschreibung, welche KI-Anwendungen für die Erstellung des Projektantrags genutzt wurde.
Inhalte, die aus externen Quellen übernommen werden, sind wie üblich korrekt zu zitieren und zu kennzeichnen.
Die Verwendung von KI-Tools entbindet nicht von der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Verfasser bzw. der Verfasserin des Antrags.
Forschungsaufenthalt im Ausland
Im Rahmen eines DOC-Stipendiums ist die Durchführung eines für die Dissertation relevanten Auslandsaufenthalts mit einer Dauer von max. 12 Monaten möglich.
Cotutelle-Vereinbarung
Das DOC-Stipendium kann auch beantragt werden, wenn die Durchführung des Doktorats-/PhD-Studiums im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung zwischen einer österreichischen und einer ausländischen Universität geplant ist.
Dauer der Förderung
DOC-Stipendien können für 24, 30 oder 36 Monate beantragt werden.
Aufgrund des begrenzten Budgets kann die beantragte Förderdauer gekürzt werden.
Kostenneutrale Verlängerung der Förderdauer
Bei Nachweis von (Kinder-) Betreuungspflichten bzw. (chronischer) Krankheit oder Behinderung kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Förderdauer verlängert werden.
Antritt des Stipendiums
Der Antritt des Stipendiums muss innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums wird jedes Jahr angepasst; weitere Informationen unter: Stipendiensätze ÖAW.
Die angegebenen Beträge sind Personalkosten und enthalten alle gesetzlich festgelegten Abgaben, wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohn-/Einkommenssteuer sowie, im Fall einer Anstellung, auch den Dienstgeberanteil.
Reisekostenzuschuss
Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 500,- Euro pro Jahr für aktive Teilnahmen an wissenschaftlichen Konferenzen oder für Forschungsaufenthalte im Ausland beantragt werden.
Zuschuss zur Kinderbetreuung
Für die Kosten der Kinderbetreuung kann ein Zuschuss in Höhe von max. 1.900,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr beantragt werden.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Geförderten („Neue Selbständige“) oder an die Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Geförderten angestellt sind.
Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des DOC-Programms ist die Zusage der Institutsleitung, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel – die erfolgreiche Abfassung der Dissertation – fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Berichtlegung
Nach der Hälfte und drei Monate vor Ablauf der Förderdauer muss ein Arbeitsbericht sowie eine Stellungnahme des Dissertationsbetreuers bzw. der Dissertationsbetreuerin zum Projektfortschritt per E-Mail an die Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at) übermittelt werden.
Öffentlichkeitsarbeit
In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des DOC-Programms der ÖAW“ bzw. „funded within the DOC program of the OeAW“ anzuführen.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Dissertationsvorhabens. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Stipendiat:in erstellten Exposés.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des bzw. der Stipendiat:in mit Forschungseinrichtungen und Forschergruppen.
Höhe des Stipendiums
Dauer des Stipendiums
24 / 30 / 36 Monate
nächste Einreichfrist
17. August - 15. September 2026 (23.59 Uhr, MESZ)
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at