Mit dem Förderprogramm DOC fördert die Österreichische Akademie der Wissenschaften hoch qualifizierte Dissertant:innen aus allen Gebieten der Forschung. Das Stipendium soll Nachwuchsforscher:innen ermöglichen, sich in konzentrierter Weise und mit klarem zeitlichen Rahmen der Erstellung ihrer Dissertation zu widmen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Eingeladen zur Bewerbung für ein DOC-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sind hoch qualifizierte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Bereichen der Grundlagenforschung, die
Bewerbungsvoraussetzung ist weiters die Vorlage eines Dissertationsexposés, die positive Stellungnahme des Dissertationsbetreuers bzw. der Dissertationsbetreuerin inkl. des Nachweises der Bereitstellung allfälliger Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts erforderlich sind.
Bewerbungsmodalitäten
Den Antragstellenden steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.
Die gleichzeitige Bewerbung für ein anderes Stipendienprogramm der ÖAW ist nicht möglich.
Die einmalige Wiederbewerbung für das DOC-Programm ist möglich, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ausnahmen
Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.
Das Diplom-/Masterstudium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein, d.h. das Abschlusszeugnis muss mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn mit den Antragsunterlagen der Nachweis eingereicht wird, dass alle Lehrveranstaltungen absolviert und die Diplom-/Masterarbeit benotet wurden. Die Abschlussprüfung für das Diplom-/Masterstudium muss bis spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin stattfinden; der Termin sollte bei der Antragstellung mitgeteilt werden.
Wenn der Abschluss des Diplom-/Masterstudiums länger als zwei Jahre vor dem Stichtag zurückliegt, kann die Frist auf max. vier Jahre verlängert werden. Folgende Gründe für Verzögerungen/Unterbrechungen werden anerkannt: (Kinder-) Betreuungspflichten, Militär- bzw. Zivildienst, Behinderung, (chronischer) Krankheit, Forschungstätigkeit (z.B. Projektmitarbeit) bei Nachweis durch Vorlage von Publikationen.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des DOC-Programms und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten. Mit der Unterzeichnung des online-Formulars zur Bewerbung für ein DOC-Stipendium bestätigen Antragstellende, dass sie den eingereichten Projektvorschlag eigenständig verfasst haben.
Dauer der Förderung
DOC-Stipendien werden für 24, 30 oder 36 Monate vergeben.
Bei Nachweis von (Kinder-) Betreuungspflichten bzw. (chronischer) Krankheit/Behinderung kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
Höhe der Förderung
Informationen zur Höhe eines Stipendiums (= Personalkosten): Stipendiensätze ÖAW.
Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 500,- Euro pro Jahr für aktive Teilnahmen an wissenschaftlichen Konferenzen oder für Forschungsaufenthalte im Ausland beantragt werden.
Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 1.900,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.
Auszahlung
Die Auszahlung der DOC-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Geförderten („Neue Selbständige“) oder an die Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Geförderten angestellt sind. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Forschungsaufenthalt im Ausland
Die Durchführung eines Auslandsaufenthalts mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines DOC-Stipendiums ist möglich.
Die Durchführung des Dissertationsvorhabens im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung zwischen einer österreichischen und einer ausländischen Universität im Rahmen eines DOC-Stipendiums ist ebenfalls möglich.
Bedingungen
Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel – die erfolgreiche Abfassung der Dissertation – fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung für Stipendien & Preise zu klären.
Geförderte müssen jeweils nach der Hälfte und drei Monate vor Ablauf der Förderdauer einen Arbeitsbericht sowie eine Stellungnahme des Dissertationsbetreuers / der Dissertationsbetreuerin zum Projektfortschritt vorlegen.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Rechtliche Stellung
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Dissertationsvorhabens. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Geförderten erstellten Exposés.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des bzw. der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschergruppemn.
Höhe des Stipendiums
Dauer des Stipendiums
24 / 30 / 36 Monate
nächster Einreichtermin
im Herbst 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at