Um einen Antrag für eine Förderung im Rahmen von JESH-CROATIA zu stellen, sind folgende Schritte erforderlich:
I Berücksichtigung der allgemeinen Hinweise
II Eintragung in das Online-Formular
Sprache des Antrags
Anträge sind auf Englisch einzureichen.
Nachträgliche Änderungen
Nach Einlangen des Antrags sind Änderungen oder die Nachreichung von fehlenden Unterlagen nicht mehr möglich.
Nur Anträge, die den formalen Kriterien entsprechen, werden in den Bewertungsdurchgang aufgenommen.
Wiedereinreichung
Im Fall einer negativen Entscheidung über einen Antrag ist eine Wiedereinreichung möglich, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anträge, die ein zweites Mal eingereicht werden, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden. In einem Begleitschreiben zum Zweitantrag müssen die Projektfortschritte seit der Ersteinreichung dargestellt werden. Sofern in den Gutachten zur Ersteinreichung Kritik formuliert bzw. Anregungen zur Überarbeitung gegeben wurden, muss dazu Stellung genommen und dargestellt werden, ob und wie diese berücksichtigt wurden.
Die Daten der Antragstellerin / des Antragstellers werden – nach Einlangen der Antragsunterlagen – in die Datenbank der Abteilung für Stipendien und Preise übernommen.
Online-Formular
Für den Abschluss des Antrags sind Bewerbungsunterlagen sowie Projektunterlagen vorzubereiten.
Bewerbungsunterlagen
Projektunterlagen
Die vorbereiteten Unterlagen sind über das Online-Formular zu übermitteln. Anschließend erhalten Sie ein Dokument, das von Ihnen ausgedruckt, eingescannt und per E-Mail übermittelt werden muss.
Versand mittels Online-Formular
Füllen Sie das Online-Formular (siehe Punkt II) aus und laden Sie die Unterlagen in insgesamt drei PDF-Dateien hoch:
Die Dateigröße sollte jeweils 3 MB nicht überschreiten.
Bearbeitung
Nach dem fristgerechten Eingang eines Antrags wird dieser auf Vollständigkeit und das Vorhandensein formaler Mängel geprüft und mit einer Projektnummer (A-Zahl) in der Datenbank der Abteilung Stipendien und Preise erfasst.
Die Antragsteller/innen erhalten nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung eine Bestätigung per E-Mail.