Mannagetta_Informationen

Informationen & Voraussetzungen

Zielsetzung

Die Abschlusstipendien dienen zur Fertigstellung einer Dissertation in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften an einer Universität in Österreich.

Zielgruppe

Eingeladen zur Bewerbung sind junge, hoch qualifizierte Doktorand:innen in allen Bereichen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die ihr Doktoratsstudium an einer Universität in Österreich durchführen.

Bewerber:innen dürfen ihr Doktorats- oder PhD-Studium vor nicht mehr als drei Jahren begonnen haben (Stichtag ist der Einreichtermin), zur Beendigung der Dissertation voraussichtlich nicht mehr als weitere zwölf Monate benötigen und im beantragten Förderzeitraum keine andere Möglichkeit zur Finanzierung haben.

 Im Falle einer kumulativen Promotion muss die Publikationspflicht (gemäß der jeweils gültigen Promotionsordnung) bereits soweit erfüllt sein, dass die Fertigstellung der Dissertation im Förderzeitraum erfolgen kann.

Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Regelung können bei Nachweis von (Kinder-)Betreuungspflichten bzw. Verzögerungen durch Krankheit oder Behinderung erfolgen und sind noch vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW zu klären.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des Förderprogramms und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten. Mit der Unterzeichnung des online-Formulars zur Bewerbung für ein Mannagetta-Abschlussstipendium bestätigen Antragstellende, dass sie den eingereichten Projektvorschlag eigenständig verfasst haben.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden für eine Laufzeit von acht bis zwölf Monaten vergeben und müssen ab dem Zeitpunkt der Information über die Zuerkennung innerhalb von drei Monaten angetreten werden.

Ausnahmen von dieser Regel aufgrund von unvorhersehbaren persönlichen oder familiären Umständen sind möglich, bedürfen jedoch der Vorlage entsprechender Nachweise.

 Sollte die Dissertation noch vor Ablauf der Förderdauer zur Begutachtung eingereicht werden, so kann die nach dem Abschluss verbleibende Zeit der Förderdauer für die Vorbereitung von Publikationen verwendet werden.

Höhe der Förderung

Die Höhe des Stipendiums beträgt 25.000,- Euro (brutto/brutto).
Das Stipendium soll einen Beitrag zur Abdeckung des Lebensunterhalts leisten. Weitere Kosten, wie Reisekosten- oder Druckkostenzuschüsse, können nicht beantragt werden. 

Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Bedingungen

Den Antragstellenden steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften schriftlich mitzuteilen.

Es besteht kein Anspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zielerreichung

Spätestens drei Monate nach Ablauf der Förderdauer ist die abgeschlossene Dissertation (im Format PDF) sowie der Nachweis vorzulegen, dass die Dissertation zur Begutachtung eingereicht wurde.

In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen eines Abschlussstipendiums aus der Mannagetta-Stiftung der ÖAW“ bzw. „funded within the Mannagetta Fellowship Program of the OeAW“ anzuführen.

Rechtliche Stellung

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Dissertationsprojekts. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Geförderten erstellten Exposés.

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des:der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschergruppen.