Zielsetzung
Post-DocTrack-Stipendien der ÖAW sollen Absolvent:innen eines Doktorats- oder PhD-Studiums in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, in der Übergangsphase unmittelbar nach der Promotion unterstützen. Insbesondere soll gefördert werden:
Zielgruppe
Eingeladen zur Bewerbung sind hervorragende Nachwuchswissenschaftler:innen, die ihr Doktorats- oder PhD-Studium im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften an einer Universität in Österreich durchgeführt und nicht länger als sechs Monate vor dem Einreichtermin beendet haben.
Das Doktorats- oder PhD-Studium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein; die Gesamtdauer des Doktorats- oder PhD-Studiums darf fünf Jahre nicht übersteigen.
Bewerbungsvoraussetzung ist weiters die hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Dissertation (Bewertung mit „sehr gut“) bzw. der bisherigen Forschungsleistungen.
Ausnahmen
Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.
Die Gesamtdauer des Doktorats- oder PhD-Studiums darf fünf Jahre nicht übersteigen. Ausnahmen aufgrund von (Kinder-) Betreuungspflichten, Behinderung oder (chronischer) Krankheit sind möglich; die Frist kann auf max. sieben Jahre verlängert werden.
Das Doktorats- oder PhD-Studium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein, d.h. die Gutachten zur Dissertation und das Abschlusszeugnis müssen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Ausnahmen sind möglich, wenn Defensio/Rigorosum spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin stattfindet. In diesem Fall kann das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Bewerbungsmodalitäten
Den Antragsteller:innen steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.
Die gleichzeitige Bewerbung für ein anderes Stipendienprogramm der ÖAW ist nicht möglich.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des Programms Post-DocTrack und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten.
Dauer der Förderung
Post-DocTrack-Stipendien werden für eine Laufzeit von drei bis maximal zwölf Monaten vergeben und müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Stipendiums wird jedes Jahr angepasst; Informationen zu den aktuellen Stipendiensätzen: Stipendiensätze ÖAW
Die angegebenen Beträge sind Personalkosten.
Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro für projektbezogene Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen/Konferenzen oder Forschungsaufenthalte im Ausland beantragt werden.
Auszahlung
Die Auszahlung der Post-DocTrack-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Geförderten („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. die außerordentliche Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Geförderten angestellt sind.
Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage der Institutsleitung, dass im Fall der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Bedingungen
Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Berichtlegung
Spätestens ein Monat nach Ablauf der Förderdauer ist ein Abschlussbericht per E-Mail an die Abteilung Stipendien & Preise (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at) zu übermitteln. Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sowie ggf. ein Nachweis über die Einreichung eines Antrags bei einer (inter-) nationalen Förderorganisation sind ebenfalls vorzulegen.
In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Post-DocTrack-Programms der ÖAW“ bzw. „funded within the Post-DocTrack program of the OeAW“ anzuführen.
Rechtliche Stellung
Die ÖAW nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Projektvorhabens. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Geförderten erstellten Exposés.
Die ÖAW erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des:der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen.
[Stand: Jänner 2025]
Dauer des Stipendiums
3 - 12 Monate
nächste Einreichtermine
15. Mai und 17. November 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at