Zielgruppe
Zur Bewerbung eingeladen sind hervorragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihr Doktorats-/PhD-Studium im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften an einer Universität in Österreich durchgeführt und nicht länger als sechs Monate vor dem Einreichtermin beendet haben.
Die Gesamtdauer des Doktorats-/PhD-Studiums darf fünf Jahre nicht übersteigen; Ausnahmen von dieser Regel aufgrund von zwingenden Verpflichtungen (Militär-/Zivildienst, Kinderbetreuung, etc) sind möglich, bedürfen jedoch der Vorlage entsprechender Nachweise.
Das Doktorats-/PhD-Studium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein, d.h. die Gutachten zur Dissertation und das Abschlusszeugnis müssen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn Defensio/Rigorosum spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin stattfindet. In diesem Fall kann das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Zielsetzung
Die Stipendien sollen Absolvent*innen eines Doktorats- oder PhD-Studiums, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, in der Übergangsphase unmittelbar nach der Promotion unterstützen. Insbesondere soll damit gefördert werden:
Anforderungen
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Dissertation bzw. der bisherigen Forschungsleistungen und ggf. des Forschungsvorhabens sowie nationale und internationale Vernetzung.
Höhe des Stipendiums
Informationen zur Höhe eines Stipendiums (= Personalkosten): Stipendiensätze ÖAW
Zusätzlich können Reisekostenzuschüsse für projektbezogene Forschungsaufenthalte oder Tagungs-/Konferenzteilnahmen in Höhe von max. € 2.000,- beantragt werden.
Dauer des Stipendiums
Die Stipendien werden für eine Laufzeit von 3 bis maximal 12 Monaten vergeben.
Das Stipendium muss innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden.
Bedingungen
Den Antragstellerinnen und Antragstellern steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der Österreichischen Akademie der Wissenschaften schriftlich mitzuteilen.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Post-DocTrack-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Stipendiatin / den Stipendiaten („Neue Selbständige“) oder an die Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Stipendiatin / der Stipendiat angestellt ist.
Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Zielerreichung
Spätestens ein Monat nach Ablauf der Förderdauer ist ein Abschlussbericht per E-Mail an die Abteilung Stipendien und Preise (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at) zu übermitteln. Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sowie ggf. ein Nachweis über die Einreichung eines Antrags bei nationalen oder internationalen Förderorganisationen sind ebenfalls vorzulegen.
In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Post-DocTrack-Pilotprogramms der ÖAW“ bzw. „funded within the Post-DocTrack Pilot Program of the OeAW“ anzuführen.
Dauer des Stipendiums
3 - 12 Monate
nächste Einreichtermine
15. November 2024
15. Mai und 17. November 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at