Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet ein Vergabekomitee, dessen Mitglieder von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nominiert werden. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt auf Basis der vergleichenden Beurteilung der Anträge durch die Komiteemitglieder; zusätzlich können auch externe Gutachten eingeholt werden.
Werden Anträge von Personen behandelt, zu denen einzelne Komiteemitglieder ein berufliches oder privates Naheverhältnis haben, nehmen diese Komiteemitglieder am Entscheidungsprozess nicht teil.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl sind die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellenden und die wissenschaftliche Qualität des Dissertationsvorhabens.
Information an Antragstellende
Die Antragstellenden werden nach der Vergabesitzung über die Entscheidung des Komitees schriftlich in Kenntnis gesetzt.