Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Antragstellenden des DOC-Programms und die entsprechenden Antworten. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW: stipref(at)oeaw.ac.at
Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Diplom-/Masterstudium zum Einreichtermin noch nicht abgeschlossen habe?
Das Diplom-/Masterstudium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig abgeschlossen sein, d.h. das Abschlusszeugnis muss mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn mit den Antragsunterlagen der Nachweis eingereicht wird, dass alle Lehrveranstaltungen absolviert und die Diplom-/Masterarbeit benotet wurden. Die Abschlussprüfung für das Diplom-/Masterstudium muss bis spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin stattfinden; der Termin sollte bei der Antragstellung mitgeteilt werden.
Ich habe vor mehr als zwei Jahren mein Diplom-/Masterstudium abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Wenn der Abschluss des Diplom-/Masterstudiums länger als zwei Jahre vor dem Stichtag zurückliegt, kann die Frist auf max. vier Jahre verlängert werden. Folgende Gründe für Verzögerungen/Unterbrechungen werden anerkannt: (Kinder-) Betreuungspflichten, Militär- bzw. Zivildienst, Behinderung, (chronischer) Krankheit, Forschungstätigkeit (z.B. Projektmitarbeit) bei Nachweis durch Vorlage von Publikationen.
Stichtag ist der 1. Juli des Jahres der Einreichung.
Bitte schreiben Sie uns dazu vor der Antragstellung eine E-Mail: stipref(at)oeaw.ac.at
Wie wird der Zeitpunkt des Abschlusses des Master- oder Diplomstudiums bestimmt?
Es gilt das Datum der letzten Prüfung (z.B. Abschlussprüfung oder Verteidigung der Diplom-/ Masterarbeit). In der Regel wird dieses Datum auf dem Abschlusszeugnis angegeben.
Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach dem Diplom-/Masterabschluss gilt der 1. Juli des Jahres der Einreichung.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich keinen Diplom-/Masterabschluss habe, sondern nach Abschluss des Bachelor-Studiums für das Doktorats-/PhD-Studium zugelassen wurde?
Ja, das ist möglich. Bitte schreiben Sie uns dazu vor der Antragstellung eine E-Mail: stipref(at)oeaw.ac.at
Welches Abschlussdatum gilt, wenn ich mehrere Diplom-/Masterstudien absolviert habe?
Im Fall von mehreren Universitätsabschlüssen gilt das Datum des letzten Abschlusses, der einem Diplom oder Master entspricht.
Sollte das zuletzt abgeschlossene Diplom-/Masterstudium keine Relevanz für die Dissertation haben (d.h. nicht fachspezifisch sein), klären Sie vorab mit uns ab, ob eine Ausnahme möglich ist: stipref(at)oeaw.ac.at
Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Diplom-/Masterstudium im Ausland absolviert habe?
Ja, das ist möglich. Sollten die Zeugnisse in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sein, legen Sie bitte eine Übersetzung bei (diese muss nicht beglaubigt sein).
Welche Ausnahmen werden bei den Bewerbungsvoraussetzungen anerkannt?
Wenn der Abschluss des Diplom-/Masterstudiums länger als zwei Jahre vor dem Stichtag (1. Juli des Jahres der Einreichung) zurückliegt, kann die Frist auf max. vier Jahre verlängert werden. Folgende Gründe für Verzögerungen/Unterbrechungen werden anerkannt: (Kinder-) Betreuungspflichten, Militär- bzw. Zivildienst, Behinderung, (chronischer) Krankheit, Forschungstätigkeit (z.B. Projektmitarbeit) bei Nachweis durch Vorlage von Publikationen.
Bitte schreiben Sie uns dazu vor der Antragstellung eine E-Mail: stipref(at)oeaw.ac.at
Muss ich zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Universität in Österreich inskribiert sein?
Nein. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, müssen Sie beim Antritt des Stipendiums die Inskriptionsbestätigung vorlegen.
Kann ich mich bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Arbeitsvertrag als Doktorand*in habe?
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie diese Information im online Formular bei der Frage „aktuelles Beschäftigungsverhältnis“ bekannt.
Kann ich mich bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Finanzierung für meine Dissertation habe?
Ja, das ist möglich. Bitte geben Sie diese Information im online Formular bei der Frage „aktuelles Beschäftigungsverhältnis“ bekannt.
Kann ich mich gleichzeitig auch für andere Stipendienprogramme der ÖAW bewerben, wenn ich die jeweiligen formalen Bewerbungsvoraussetzungen erfülle?
Nein, das ist nicht möglich.
Gibt es einen Stichtag für die Einreichung eines Antrags?
Ja, die Bewerbungsfrist endet am 16. September 2024 (23.59 Uhr).
Der Antrag muss über das online Formular auf der Website der Abteilung Stipendien & Preise hochgeladen werden.
Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, erhalten Sie per E-Mail ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben und werden aufgefordert, dieses Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und den Scan per E-Mail zu retournieren. Diese E-Mail können Sie auch am Tag nach dem Einreichtermin schicken.
Kann ich mich auch nach dem Einreichtermin, d.h. nach dem offiziellen Bewerbungsschluss, noch bewerben?
Nein. Nach dem Einreichtermin ist es nicht mehr möglich, die Unterlagen hochzuladen und die Bewerbung online abzusenden. Eine Bewerbung per E-Mail oder Post ist grundsätzlich nicht möglich.
Was kann ich tun, wenn ich meine Bewerbung online abgeschickt habe, aber noch etwas ändern oder ergänzen möchte?
Der Antrag muss zum Zeitpunkt der Einreichung komplett sein. Änderungen oder die Nachreichung von Unterlagen sind nach dem Einreichtermin nicht mehr möglich.
Ausnahme: Falls das Diplom-/Masterstudium erst bis spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin abgeschlossen wird, kann das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Kann ich mich gleichzeitig für ein Stipendium bei einer anderen Förderorganisation bewerben?
Ja, eine Parallelbewerbung bei einer anderen Förderorganisation ist grundsätzlich möglich. Das müssen Sie im online Formular angeben und uns auch während des Auswahlverfahrens umgehend über (weitere) Parallelbewerbungen bzw. über eventuelle Entscheidungen informieren.
In welcher Sprache soll der Antrag abgefasst werden?
Natur- und Biowissenschaften, Technische Wissenschaften, Medizin, Mathematik: englisch
Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften: deutsch oder englisch
Grundsätzlich müssen alle Antragsunterlagen in derselben Sprache verfasst werden!
Die Projektbeschreibung soll nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Ist darin auch die Bibliografie enthalten?
Nein. Die Projektbeschreibung sollte aber insgesamt (inklusive Bibliografie) nicht mehr als 30 Seiten umfassen!
Kann das Forschungsprojekt auch eine klinische Studie umfassen?
Klinische Studien werden nur dann gefördert, wenn sie hypothesengeleitet sind und die Projektbeschreibung den Anforderungen entspricht, die unter DOC-Antrag/Projektbeschreibung aufgelistet sind.
Kann ich während des DOC-Stipendiums auch einen Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen?
Ja. Stipendiat*innen können im Rahmen von DOC für einen Forschungsaufenthalt ins Ausland gehen; die Höchstdauer von 12 Monaten kann auf max. drei Auslandsaufenthalte aufgeteilt werden.
Muss ich für den Auslandsaufenthalt an eine Universität oder Forschungseinrichtung gehen?
Nein; Feldforschung, Archiv- und Bibliotheksbesuche sind ebenfalls möglich.
Können mehrere Empfehlungsschreiben beigelegt werden?
Es muss jedenfalls ein Empfehlungsschreiben des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin Ihrer Dissertation beigelegt werden.
Ein weiteres Empfehlungsschreiben, z.B. des Zweitbetreuers bzw. der Zweitbetreuerin, wird ebenfalls akzeptiert.
Kann mein*e Dissertationsbetreuer*in das Empfehlungsschreiben auch direkt an die ÖAW schicken?
Ja, bitte per E-Mail an stipref(at)oeaw.ac.at.
Welche Dokumente benötige ich unbedingt, damit ich meine Bewerbung online einreichen kann?
Alle Dokumente, die für einen vollständigen Antrag eingereicht werden müssen, sind auf unserer Website unter Vorbereitung der Unterlagen aufgelistet.
Muss ich meine Zeugnisse beglaubigen lassen?
Nein. Wenn die Zeugnisse in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch sind, legen Sie bitte Übersetzungen bei.
Gibt es Vorgaben zu Formatierung, Schriftgröße, Schriftart etc. des Antrags?
Nein. Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sollten angenehmes Lesen ermöglichen.
In welchem Fall brauche ich eine Stellungnahme der Ethikkommission?
Eine Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission muss eingeholt werden, wenn Untersuchungen an Menschen, an von Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren persönlichen Daten durchgeführt werden sollen.
Muss ich die Stellungnahme der Ethik- oder Tierversuchskommission bereits bei der Antragstellung einreichen?
Nein, diese Stellungnahme kann auch nachgereicht werden. Bitte weisen Sie jedoch in der Projektbeschreibung darauf hin, dass diese Stellungnahme eingeholt und nachgereicht wird.
Gibt es die Möglichkeit der Wiedereinreichung, wenn ein Antrag bereits einmal abgelehnt wurde?
Ja, die einmalige Wiederbewerbung beim nächsten Einreichtermin ist möglich, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass neben der Bewertung des überarbeiteten Projektes, die wissenschaftliche Qualifikation des*der Antragstellenden (Studienverlauf inkl. Dauer und Benotung, bereits erfolgte Auslandsaufenthalte und die Publikationsliste) erneut bei der Vergabe berücksichtigt wird.
Anträge, die ein zweites Mal eingereicht werden, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden. Zusätzlich zur überarbeiteten Projektbeschreibung muss ein Dokument beigelegt werden, in dem die Projektfortschritte seit der Ersteinreichung dargestellt werden. Sofern in den Gutachten zur Ersteinreichung Kritik formuliert bzw. Anregungen zur Überarbeitung gegeben wurden, muss dazu Stellung genommen und dargestellt werden, ob und wie diese berücksichtigt wurden.
Wird der Eingang meiner Bewerbung bestätigt?
Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, erhalten Sie als Bestätigung per E-Mail ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus und unterzeichnen Sie es. Retournieren Sie einen Scan des unterschriebenen Formulars im Format PDF in einer einzigen Datei als Anhang einer Antwort auf die erhaltene E-Mail (Klick auf Antworten-Button). WICHTIG: Der vorgegebene Betreff und der Empfänger dürfen nicht verändert werden.
Wie findet die Plagiatsprüfung des Projektvorschlags statt?
Bei der formalen Prüfung der Anträge wird Turnitin verwendet, eine Software, die Arbeiten auf Textgleichheit mit Quellen des Internets sowie lizensierter Fachzeitschriften untersucht. Bitte achten Sie auf mögliche „Eigenplagiate“, d.h. Textstellen aus der (unveröffentlichten) Masterarbeit oder auch Publikationen des:der Antragstellenden oder des:der Betreuers:in ohne Kennzeichnung als Zitat. Wir empfehlen, darauf zu achten, auch solche Stellen klar als Zitate zu kennzeichnen.
Wie werde ich über den Ablauf des Verfahrens informiert?
Nach Abschluss der Prüfung aller Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit, etwa 3-4 Wochen nach dem Einreichtermin, werden alle Antragstellenden per E-Mail über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.
Wer sind die Mitglieder im Vergabekomitee für die DOC-Stipendien?
Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftler*innen, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich tätig sind.
Die Anträge werden den Mitgliedern des Vergabekomitees entsprechend des jeweiligen Fachbereichs zugeordnet. Dabei wird streng auf mögliche Befangenheitsgründe geachtet. Das bedeutet zunächst, dass Komiteemitglieder und Antragstellende nicht an derselben Universität bzw. derselben Forschungseinrichtung tätig sein dürfen. Darüber hinaus werden mögliche berufliche oder private Nahe- bzw. Konkurrenzverhältnisse berücksichtigt, ggf. werden externe Expert*innen zur Beurteilung eines Antrags zugezogen.
Wer begutachtet die Anträge für ein DOC-Stipendium?
Für die Begutachtung der Projekte werden habilitierte oder ähnlich qualifizierte Expert*innen, die im Ausland tätig sind, herangezogen.
Wie werden die internationalen Gutachter*innen ausgewählt?
Für die Anträge, die international begutachtet werden, schlagen die Komiteemitglieder geeignet erscheinende Gutachter*innen vor, die im Ausland tätig sind. Ergänzend können Expert*innen aus der Datenbank der Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW genannt werden. Bei der Auswahl wird streng auf Befangenheitsgründe bzw. mögliche Interessenskonflikte geachtet. Selbstverständlich werden die Anträge vertraulich behandelt.
Für jeden Antrag werden etablierte Expert*innen herangezogen, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können. Diese Gutachter*innen sind ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten für diese Tätigkeit keine finanzielle Entschädigung.
Wie viele Gutachten werden eingeholt?
Für jeden Antrag im Rahmen des DOC Programms wird zumindest ein Gutachten eingeholt. Bei interdisziplinären Anträgen, die mehrere Forschungsgebiete umfassen, kann die Anzahl erhöht werden.
Wie werden Anträge den Fachbereichen zugeordnet?
Bei der Einreichung wird im online Formular die Zuordnung zu den Fachbereichen (Statistik Austria) abgefragt; die Zuordnung muss durch die Antragstellenden erfolgen. Es können bis zu drei Fachbereiche angegeben werden.
Relevant ist die Zuordnung zu einem oder max. drei Fachbereichen für die vergleichende Diskussion im Vergabekomitee – Anträge werden im Vergleich mit anderen Anträgen aus denselben oder nahen Fachbereichen diskutiert und beurteilt.
Welche Kriterien gelten für die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien?
Bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird zum einen die wissenschaftliche Qualifikation des*der Antragstellenden und zum anderen die Qualität des Dissertationsprojekts und des wissenschaftlichen Umfelds berücksichtigt.
Basis der Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation des*der Antragstellenden sind der Studienverlauf (inkl. Dauer und Benotung), bereits erfolgte Auslandsaufenthalte und die Publikationsliste.
Bei der Beurteilung des Dissertationsprojekts geht es um die wissenschaftliche Originalität und die Relevanz des Forschungsprojekts für den Fachbereich, die Darstellung der Forschungsfragen und Methoden, den Zeitplan und um die Frage, ob die gewählten Forschungseinrichtungen zur Durchführung des Projekts geeignet sind.
Werde ich im Fall einer Ablehnung über die Gründe informiert?
In der ersten Auswahlrunde wird eine Shortlist der Anträge erstellt, die international begutachtet werden. Diese Auswahl erfolgt auf Basis einer auf die wissenschaftliche Qualität des Dissertationsprojekts bezogenen Begründung, die im Fall der Ablehnung an die Antragstellenden schriftlich übermittelt wird.
Erfolgt die Ablehnung in der zweiten Auswahlrunde, werden die schriftlichen Stellungnahmen der Gutachter*innen nach der Vergabesitzung in anonymisierter Form an die Antragstellenden übermittelt.
Was geschieht, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Nach Entscheidung der Stipendienvergabe werden die Gutachten in anonymisierter Form an die Antragstellenden weitergeleitet. Die einmalige Wiederbewerbung ist möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wann findet die Auswahlsitzung statt?
Die Auswahlsitzung findet im Frühjahr (Mai/Juni) des auf die Bewerbung folgenden Jahres statt.
Wann kann ich das Stipendium antreten?
Frühestens drei Monate nachdem Sie informiert wurden, dass Sie ein Stipendium erhalten haben, können Sie das Stipendium antreten.
Wann beginnt die Auszahlung des Stipendiums?
Die erste Rate wird mit Antritt des Stipendiums ausbezahlt.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Kann ich zusätzlich zum Stipendium andere Tätigkeiten annehmen?
Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel – die erfolgreiche Abfassung der Dissertation – fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen.
Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an Joanna Kölbel: joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at
Wie hoch ist das Stipendium?
Die Höhe eines DOC-Stipendiums wird jährlich neu festgelegt - Sie finden den aktuellen Stipendiensatz hier.
Wenn Sie das Stipendium als „Neue*r Selbständige*r“ durchführen, wird der Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Sie sind verpflichtet, Einkommensteuer zu bezahlen und sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen zu versichern.
Wenn Sie im Rahmen des Stipendiums an einer Universität oder einer Forschungseinrichtung angestellt sind, wird der Betrag an die Universität überwiesen. Der Betrag enthält alle gesetzlich festgelegten Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Dienstgeberanteil); das jeweilige
Beschäftigungsausmaß ist abhängig von den Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Universität bzw. Forschungseinrichtung.
Ich bin mit dem Stipendium an einer Universität oder Forschungseinrichtung angestellt: Darf mein Gehalt aus anderen Mitteln aufgestockt werden?
Ja, das ist möglich, wenn damit das Programmziel – die erfolgreiche Abfassung der Dissertation – gefördert wird.
Wie wird das Stipendium ausbezahlt?
Die Auszahlung der DOC-Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Stipendiatin / den Stipendiaten („Neue Selbständige“) oder an die Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Stipendiatin / der Stipendiat angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Bin ich als DOC-Stipendiat*in bei der ÖAW angestellt?
Nein.
Wenn Sie die Forschungen für Ihre Dissertation jedoch an einem Institut der ÖAW durchführen, müssen Sie an der ÖAW angestellt werden.
Was gilt bei Schwangerschaft und Mutterschutz für eine Stipendiatin?
In Österreich gilt: acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt besteht für Projektleiterinnen mit Dienstvertrag ein absolutes Beschäftigungsverbot (Mutterschutzfrist). Innerhalb dieser Frist darf keine Mitarbeit im Projekt erfolgen.
Danach kann die Erwerbstätigkeit voll oder teilweise wieder aufgenommen werden.
Was gilt im Fall von Elternkarenz?
Das Stipendium kann für die Dauer der Elternkarenz bis zu 12 Monate unterbrochen werden.
Bitte geben Sie diese Unterbrechung rechtzeitig, d.h. 3 Monate vor Beginn der Unterbrechung, bekannt – informieren Sie sowohl Joanna Kölbel: joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at als auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie angestellt sind).
Was geschieht bei einer längeren Erkrankung?
Wenn Sie an einer Universität oder Forschungseinrichtung angestellt sind, gelten die Bestimmungen wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen: Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt mindestens sechs und maximal zwölf Wochen volles Entgelt und vier Wochen halbes Entgelt (abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit). Danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse.
Bitte informieren Sie sowohl Joanna Kölbel: joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at als auch die Personalabteilung der Universität oder Forschungseinrichtung (wenn Sie angestellt sind).
Kann die bewilligte Förderdauer verlängert werden?
Die Förderdauer kann kostenneutral verlängert werden. Bittewenden Sie sich an Joanna Kölbel: joanna.koelbel(at)oeaw.ac.at
Verlängerungsanträge, die nach dem ursprünglich vorgesehenen Ende der Laufzeit gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Gibt es ein Formular für die Beantragung von Reisekosten?
Ja. Dieses finden Sie auf der Website unter: https://stipendien.oeaw.ac.at/stipendien/doc/doc-unterlagen/doc-reisekosten
Gibt es ein Formular für die Abrechnung von Reisekosten?
Ja. Dieses finden Sie auf der Website unter: https://stipendien.oeaw.ac.at/stipendien/doc/doc-unterlagen/doc-reisekosten
Wann muss ich meinen Zwischenbericht vorlegen?
Der Zwischenbericht ist nach der Hälfte der Förderdauer vorzulegen. Sie erhalten einen Monat vor dem Abgabetermin eine Erinnerung per E-Mail.
Kann die Abgabefrist für den Zwischenbericht verlängert werden?
Ja. Bitte schicken Sie der Abteilung für Stipendien & Preise rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vor dem Abgabetermin, per E-Mail einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung inkl. Begründung (an: eva.gutknecht(at)oeaw.ac.at).
Was geschieht, wenn der Zwischenbericht nicht bei der ÖAW einlangt?
Wenn der Zwischenbericht nicht zum Abgabetermin einlangt und auch kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde, wird die Auszahlung des Stipendiums nach einer einmaligen schriftlichen Mahnung eingestellt.
Wann muss ich meinen Endbericht vorlegen?
Der Endbericht ist drei Monate vor Ablauf der Förderdauer vorzulegen. Sie erhalten einen Monat vor dem Abgabetermin eine Erinnerung per E-Mail.
Kann die Abgabefrist für den Endbericht verlängert werden?
Ja. Bitte schicken Sie der Abteilung für Stipendien & Preise rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vor dem Abgabetermin, per E-Mail einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung inkl. Begründung (an: eva.gutknecht(at)oeaw.ac.at).
Was geschieht, wenn der Endbericht nicht bei der ÖAW einlangt?
Wenn der Endbericht nicht zum Abgabetermin einlangt und auch kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde, wird die letzte Rate des Stipendiums nicht ausbezahlt.
Gibt es Formulare für Zwischen- und Endbericht?
Ja. Die Formulare finden Sie hier.
Wie kann ich meinen Bericht an die ÖAW schicken?
Die Berichte sind an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: Stipendien.Berichte(at)oeaw.ac.at
Gibt es Informationen zur Erstellung des Berichts?
Informationen dazu finden Sie hier.
Welche Unterlagen müssen für den Bericht eingereicht werden?
Bitte füllen Sie das Berichtsformular aus und legen Sie den Arbeitsbericht (5-15 Seiten), eine Zusammenfassung des Arbeitsberichts, die Stellungnahme des Dissertationsbetreuers bzw. der Dissertationsbetreuerin und Publikationen bei, die während des Berichtszeitraums entstanden sind.
Was soll in der Stellungnahm des*der Dissertationsbetreuers*in stehen? Wie lange soll diese sein?
In der Stellungnahme soll aus der Sicht des*der Dissertationsbetreuers*in der bisherige Verlauf des Dissertationsprojekts dargestellt werden; auch Änderungen und/oder Probleme bei der Umsetzung können hier angesprochen werden.
Länge: ca. 1 DIN A-4-Seite.