APART-GSK Informationen

Zielsetzung

APART-GSK ist ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) in der ersten Post-Doc-Phase. Das Programm soll außergewöhnlichen jungen Forscherpersönlichkeiten auf dem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit die Möglichkeit bieten, selbst und mit ihrer eigenen Forschungsidee themenoffen ausgeschriebene Fördermittel einzuwerben.

Die Förderung soll dazu beitragen, den nächsten wesentlichen Karriereschritt („2. Buch“ oder Habilitation) vorzubereiten.
 

Zielgruppe

Eingeladen zur Bewerbung sind Post-Docs aus dem In- und Ausland in allen Fachbereichen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften,

  • deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt,
  • die ein inhaltlich oder methodisch innovatives Projekt vorlegen, und
  • bereits hervorragende Publikationen nachweisen können.

Das Projekt kann an jeder geeigneten österreichischen Forschungseinrichtung umgesetzt werden, wobei auch ein Teil der Zeit gefördert im Ausland verbracht werden kann.

Ausnahmen

Ausnahmen sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.

Das Doktorats- oder PhD-Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein (Stichtag ist der Einreichtermin); der Abschluss des Doktorats- oder PhD-Studiums darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ausnahmen aufgrund von (Kinder-) Betreuungspflichten, Behinderung oder (chronischer) Krankheit sind möglich; die Frist kann auf max. sechs Jahre verlängert werden.

Bewerbungsmodalitäten

Den Antragsteller:innen steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.

Die gleichzeitige Bewerbung für ein anderes Stipendienprogramm der ÖAW ist nicht möglich.

Die Wiederbewerbung für das Programm APART-GSK ist möglich, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Bei der Abfassung des Antrags sind die Programmstatuten des Programms APART-GSK und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (https://oeawi.at/richtlinien/) zu beachten.

Forschungsaufenthalt im Ausland

Die Durchführung eines Auslandsaufenthalts mit einer Dauer bis zur Hälfte der Förderdauer im Rahmen eines APART-GSK-Stipendiums ist möglich.

Dauer der Förderung

APART-GSK-Stipendien werden für eine Laufzeit von 36 oder 48 Monaten vergeben und müssen innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Zuerkennung angetreten werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein späterer Antritt möglich.

Bei Nachweis von (Kinder-)Betreuungspflichten bzw. (chronischer) Krankheit oder Behinderung kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Förderdauer um maximal die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.

Höhe der Förderung

Die Höhe des Stipendiums wird jedes Jahr angepasst; weitere Informationen unter: Stipendiensätze ÖAW
Die angegebenen Beträge sind Personalkosten.

Pro Jahr können zusätzliche Mittel in Höhe von max. 12.000,- Euro für projektspezifische Reise- und Materialkosten sowie sonstige Kosten (z.B. Publikationen in Open Access-Zeitschriften, Coaching- oder Personalentwicklungsmaßnahmen, etc.) beantragt werden.

Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.

Auszahlung

Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an die Geförderten („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. die außerordentliche Forschungseinrichtung in Österreich, an der die Geförderten angestellt sind.

Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Programms APART-GSK ist die Zusage der Institutsleitung, dass im Fall der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Bedingungen

Die Annahme eines APART-GSK-Stipendiums verpflichtet die Geförderten, ihre Arbeitskraft auf das Forschungsprojekt zu konzentrieren. Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW zu klären.

Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

Berichtlegung

Geförderte verpflichten sich, Ergebnisse des Forschungsprojekts öffentlich zu präsentieren, sowie nach der Hälfte und drei Monate vor Ablauf der Förderdauer jeweils einen Arbeitsbericht über den Projektverlauf an die Abteilung Stipendien & Preise der ÖAW (stipendien.berichte(at)oeaw.ac.at) zu übermitteln Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sind ebenfalls vorzulegen.

In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen Programms APART-GSK der ÖAW“ bzw. „funded within the APART-GSK program of the OEAW“ anzuführen.

Rechtliche Stellung

Die ÖAW nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Projekts. Kriterium der Förderung ist die Erfüllung des von dem:der Geförderten erstellten Exposès.

Die ÖAW erwirbt durch die Zahlung des Stipendiums keinerlei Rechte an den Ergebnissen der Forschungsarbeit und nimmt auch keinen Einfluss auf die Art der Kooperation des:der Geförderten mit Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen.