APART-GSK ist ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) in der ersten Post-Doc-Phase. Das Programm soll außergewöhnlichen jungen Forscherpersönlichkeiten auf dem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit die Möglichkeit bieten, selbst und mit ihrer eigenen Forschungsidee themenoffen ausgeschriebene Fördermittel einzuwerben.
Die Förderung soll dazu beitragen, den nächsten wesentlichen Karriereschritt („2. Buch“ oder Habilitation) vorzubereiten.
Zielgruppe
Eingeladen zur Bewerbung sind Post-Docs aus dem In- und Ausland in allen Fachbereichen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften,
Das Projekt kann an jeder geeigneten österreichischen Forschungseinrichtung umgesetzt werden, wobei auch ein Teil der Zeit gefördert im Ausland verbracht werden kann.
Der Förderumfang umfasst auch die Möglichkeit der Vernetzung und des Mentorings und es kann jährlich ein Betrag der Fördersumme für Trainings, etwa zur Antragstellung bei ERC sowie weiteren nationalen und EU Programmen, verwendet werden.
Ausnahmen
Ausnahmen werden bei Verzögerungen durch (Kinder-) Betreuung, Präsenz-/Zivildienst oder Behinderung bzw. Krankheit gemacht (bis zu 3 Jahre) und sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW zu klären.
Das Doktoratsstudium muss vor der Bewerbung abgeschlossen sein bzw. muss der Abschluss des Doktoratsstudiums (Rigorosum/Defensio) spätestens sechs Wochen nach dem Einreichtermin erfolgen und der entsprechende Nachweis umgehend nachgereicht werden.
Auslandsaufenthalt
Die Durchführung eines Auslandsaufenthalts mit einer Dauer bis zur Hälfte der Förderdauer im Rahmen eines APART-GSK-Stipendiums ist möglich.
Dauer der Förderung
Die Stipendien werden für eine Dauer von 36 oder 48 Monate vergeben.
Bei Nachweis von Betreuungspflichten für mindestens ein Kind unter 7 Jahren kann das Stipendium als Teilzeitstipendium in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann die Laufzeit des Stipendiums um max. die Hälfte der bewilligten Zeit verlängert werden.
Höhe der Förderung
Informationen zur Höhe eines Stipendiums (= Personalkosten): Stipendiensätze ÖAW
Pro Jahr können zusätzliche Mittel in Höhe von max. EUR 12.000,- für projektspezifische Reise- und Materialkosten sowie sonstige Kosten (z.B. Publikationen in Open Access-Zeitschriften, Coaching- oder Personalentwicklungsmaßnahmen, etc.) beantragt werden.
Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.
Bedingungen
Den Antragstellenden steht es frei, sich bei anderen (stipendienvergebenden) Stellen zu bewerben. Solche Bewerbungen und Informationen über deren Ausgang sind jedoch der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW schriftlich mitzuteilen.
Widmungsgemäße Verwendung
Die Annahme des APART-GSK-Stipendiums verpflichtet den Geförderten / die Geförderte, seine / ihre Arbeitskraft auf das Forschungsprojekt zu konzentrieren. Zusätzliche Nebenbeschäftigungen (z.B. Lehraufträge, Tutorien) sind zugelassen, wenn diese das Programmziel fördern und nicht mehr als zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Abteilung für Stipendien und Preiser der ÖAW zu klären.
Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Zielerreichung
Stipendiat/inn/en verpflichten sich, Ergebnisse des Forschungsprojekts öffentlich zu präsentieren, sowie nach der Hälfte und am Ende der Förderdauer jeweils einen Arbeitsbericht über den Projektverlauf vorzulegen.
Im Rahmen der Förderung entstandene Publikationen sind ebenfalls vorzulegen. In allen Publikationen, die aufgrund der Förderung entstehen, ist der Vermerk „gefördert im Rahmen des Programms APART-GSK der ÖAW“ bzw. „funded within the program APART-GSK of the OeAW“ anzuführen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in jährlichen Raten entweder direkt an den Geförderten / die Geförderte („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, an der der/die Geförderte angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.
Höhe des Stipendiums
+ Reise-, Materialkosten
Dauer des Stipendiums
36 / 48 Monate
Einreichtermin
25. März 2025
Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at