APART-MINT Statuten

Programmstatuten

APART-MINT ist ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der ersten Post-Doc-Phase in Mathematik, Natur- und Biowissenschaften, Technischen Wissenschaften und Medizin.

Die Stipendien mit einer Förderdauer von zwölf Monaten sollen unkonventionelle, innovative und gegebenenfalls risikoreiche Ideen mit ungewissem Ausgang in der Startphase unterstützen.

Zielgruppe

Eingeladen zur Bewerbung sind Post-Docs aus dem In- und Ausland in allen Fachbereichen der Mathematik, Natur- und Biowissenschaften, Technischen Wissenschaften und Medizin,

  • deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt,
  • die eine originelle und innovative Projektidee vorlegen, und
  • bereits hervorragende Publikationen nachweisen können.

Das Projekt kann an jeder geeigneten österreichischen Forschungseinrichtung umgesetzt werden.

Ausnahmen

Ausnahmen werden bei Verzögerungen durch (Kinder)Betreuung, Präsenz-/Zivildienst oder Behinderung bzw. Krankheit gemacht und sind vor Antragstellung durch Rücksprache mit der Abteilung für Stipendien und Preise der ÖAW zu klären.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden für eine Dauer von zwölf Monaten vergeben.

Bei positiver Beurteilung des Projektfortschritts am Ende der Förderdauer ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags möglich.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe eines Stipendiums (= Personalkosten) beträgt EUR 70.000,- brutto/brutto pro Jahr.

Zusätzlich können Mittel in Höhe von bis zu EUR 12.000,- für projektspezifische Reise- und Materialkosten beantragt werden.

Im Fall einer Verlängerung um weitere sechs Monate beträgt die Höhe des Stipendiums für diesen Zeitraum EUR 35.000,- brutto/brutto.

Für Kinderbetreuung ist ein Kostenzuschuss in Höhe von max. 2.000,- Euro (brutto/brutto) pro Jahr vorgesehen.

Zielerreichung

Am Ende der Förderdauer muss der Projektfortschritt in einer Präsentation vor Mitgliedern der Auswahlkommission dargestellt werden.

Bei positiver Beurteilung ist eine Verlängerung der Förderung zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags um weitere sechs Monate möglich.

Auszahlung

Die Auszahlung der Stipendien erfolgt in zwei Raten entweder direkt an den Geförderten / die Geförderte („Neue Selbständige“) oder an die Universität bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, an der der/die Geförderte angestellt ist. Voraussetzung für eine Anstellung im Rahmen des Förderprogramms ist die Zusage des Leiters oder der Leiterin des Instituts, dass im Falle der Zuerkennung des Stipendiums ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine Auszahlung des Stipendiums für einen Zeitraum vor dem eigentlichen Antritt ist nicht vorgesehen.

Bedingungen

Das Projekt muss innerhalb von vier Monaten nach der Zuerkennung begonnen werden.

Geförderte müssen für die Dauer des Projekts an einer österreichischen Forschungseinrichtung mit der nötigen Infrastruktur angestellt sein oder die Unterstützung einer österreichischen Gastinstitution erhalten, die für die Förderdauer die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt.

Bei selbstverschuldeter Nichtbeachtung der Stipendienbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen. 

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für ein APART-MINT-Stipendium der ÖAW dauert ca. drei bis vier Monate.

Die Anträge der Kandidaten und Kandidatinnen, die im Rahmen der Vorauswahl in die Shortlist aufgenommen werden, werden von internationalen Expertinnen und Experten begutachtet. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Basis der Gutachten.

Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter/inne/n; für jeden Antrag werden Expert/innen gesucht, die die Beurteilung aufgrund ihrer eigenen wissenschaftlichen Erfahrung bzw. Forschungstätigkeit entsprechend den internationalen Standards im jeweiligen Fachgebiet beurteilen können.
Ebenso wie die Mitglieder des Vergabekomitees sind diese Gutachter/innen ehrenamtlich tätig, d.h. sie erhalten keine finanzielle Entschädigung.

Nach Beendigung des Bewertungsverfahrens werden die Gutachten in anonymisierter Form an die Antragstellenden weitergeleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund budgetärer Gegebenheiten Anträge gegebenenfalls trotz positiver Bewertung abgelehnt werden müssen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vergabekomitee

Das Vergabekomitee besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an einer Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im In- oder Ausland tätig sind. Die Komiteemitglieder werden von der ÖAW nominiert.

Bei der Zusammensetzung wird auf die Vermeidung von Befangenheit geachtet.

Kriterien für die Begutachtung

Relevant für die Beurteilung ist die wissenschaftliche Qualität des Projektvorhabens, insbes. originelle, innovative, unkonventionelle Aspekte sind bei der Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums entscheidend.

Rechtliche Stellung

Die ÖAW nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation des Forschungsvorhabens. Kriterium der Förderung bzw. Weiterförderung ist die Erfüllung des von den Stipendiat/inn/en selbst erstellten Forschungsplans.

Alle Forschungsleistungen der Stipendiat/inn/en kommen ausschließlich diesen zugute. Die Stipendiat/inn/en sind zu keinerlei Arbeitsleistungen zugunsten der ÖAW verpflichtet.

[Stand: September 2021]

 

KEY FACTS

Höhe des Stipendiums
+ Reise-, Materialkosten

Dauer des Stipendiums
12 Monate

Einreichtermin
28. Februar 2025

Kontakt
stipref(at)oeaw.ac.at

Weg zum Stipendium

Informationen

Antrag

Auswahl