Der Preis wurde auf Initiative des Betriebsrats der ÖAW im Jahr 2003 zur Würdigung der Präsidentschaft von Werner Welzig gestiftet. Der Gesamtbetrag wird jährlich zu gleichen Teilen von Betriebsrat und Arbeitgeber getragen.
Nach mehrfachen Doppelverleihungen in der Vergangenheit wird der Preis nunmehr dauerhaft doppelt vergeben.

Ausgezeichnet werden Mitarbeiter:innen der ÖAW, die in besonderer Weise entweder zum inneren Zusammenhalt oder zum öffentlichen Ansehen der ÖAW beitragen.

Der Preis dient nicht der Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen, sondern soll an Mitarbeiter:innen ungeachtet des jeweiligen Arbeitsfeldes vergeben werden. In der Kategorie "öffentliches Ansehen" sollen insbesondere jene Personen berücksichtigt werden, die im Rahmen hrer Tätigkeit zur Vermittlung von wissenschaftlichen Themen an die Öffentlichkeit beitragen.

Aktive Betriebsratsmitglieder, Leiter:innen von Instituten und Verwaltungseinheiten sowie Mitarbeiter:innen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind von der Zuerkennung des Werner Welzig-Preises ausgeschlossen. Letztere deshalb, weil sie aus rechtlichen Gründen nicht durch den ÖAW-Betriebsrat vertreten werden (können).

Es werden ausschließlich Vorschläge von Mitarbeiter:innen der ÖAW akzeptiert.
 

Auswahlverfahren

Die Auswahl des:der Preisträger:in erfolgt durch die Vergabekommission, die aus jeweils drei Vertreter:innen des Betriebsrats und der Mitglieder der ÖAW zusammengesetzt ist.


Nominierungsunterlagen

Bitte senden Sie Ihre Nominierung mit einer ausführlichen Begründung und (wenn vorhanden) einem tabellarischen Lebenslauf der nominierten Person per E-Mail an barbara.haberl(at)oeaw.ac.at

KEY FACTS

Höhe des Preises
3.000,- Euro

Einreichtermin
verlängert bis 24. November 2023
 

Kontakt

barbara.haberl(at)oeaw.ac.at

Finanzierung

  • ÖAW und Betriebsrat der ÖAW