Figdor-Preis für Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 2025

Lisa Isola wird für ihre Habilitationsschrift „Konversion“ letztwilliger Verfügungen im klassischen römischen Recht ausgezeichnet.

60–70% aller Rechtsstreitigkeiten im antiken Rom sollen das Erbrecht betroffen haben (John M. Kelly). In der Praxis der Urkundeschreiber war es das Testament, welches die erste Spezialistengruppe ins Leben gerufen hat (Mario Amelotti). In den Institutionen des Gaius behandeln 279 Fragmente das Erbrecht, während das Vertragsrecht in nur 93 Fragmenten thematisiert wird (Éva Jakab). So erstaunlich die zentrale Rolle des Testaments aus heutiger Sicht auch sein mag, so wenig erstaunt es angesichts dieser Datenlage, dass das römische Testamentsrecht Ausgangspunkt zahlreicher Rechtsentwicklungen war, welche infolge der jahrhundertelangen Tradition noch in den heutigen europäischen Privatrechten nachwirken. Eine dieser Entwicklungen betrifft das Phänomen der „Konversion“ bzw. „Umdeutung“ von Rechtsgeschäften, welches im Testamentsrecht seine Wurzeln hat. Das Buch untersucht typische römische Testamentsklauseln auf Fehler, welche bei ihrer Formulierung unterlaufen konnten bzw. dokumentiert sind, und deren Rechtsfolgen: Zog ihre untaugliche Formulierung die Nichtigkeit des gesamten Testaments nach sich? Zog sie die Unwirksamkeit nur der betreffenden Klausel nach sich? Oder wurde sie überhaupt durch juristische Kunstgriffe „saniert“, sodass daraus Ansprüche abgeleitet und auch klagsweise durchgesetzt werden konnten, obwohl die rechtlichen Formalvorgaben nicht eingehalten wurden? Was waren die Voraussetzungen dafür, dass man in der zuletzt genannten Weise verfuhr? Die Autorin vereint in ihrer Arbeit zwei Ansätze: Zum einen wurden die wenigen Originaltestamente, welche aus klassischer Zeit erhalten geblieben sind, auf ihre Struktur hin analysiert und Regelmäßigkeiten der Abfassung herausgearbeitet. Zum anderen wurde die Untersuchung der in den Juristenschriften diskutierten Fragestellungen nach dieser Struktur gegliedert und in Beziehung zur Überlieferung aus der Praxis gesetzt. Dadurch wurden Fehlinterpretationen der bisherigen Lehre offenbar und Zusammenhänge sichtbar, welche bisher im Dunkeln lagen.

Die Preisträgerin

Lisa Isola ist assoziierte Professorin für Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte sowie Leiterin der Forschungsstelle für Historisch-vergleichendes Privatrecht an der Universität Wien. Zuvor war sie Universitätsprofessorin für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Graz. Ihre venia docendi umfasst Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Historische Rechtsvergleichung. Sie leitete FWF-Projekte als Hertha-Firnberg- und Elise-Richter-Preisträgerin und wurde 2025 mit dem ASTRA-Preis gewürdigt. Für ihre Arbeiten erhielt sie unter anderem den Premio Kupiszewski sowie den Kardinal-Innitzer-Förderungspreis. Seit 2022 ist sie Mitglied der Jungen Akademie der ÖAW.