Thomas Bieber wird für seine Habilitationsschrift Der Einfuhrumsatz. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern in die EU unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einfuhrregelungen des UStG 1994 ausgezeichnet.
Der 1. Teil der Untersuchung betrachtet die wirtschaftsvölkerrechtlichen Vorgaben des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) für den Einfuhrumsatz. Das GATT enthält allgemeine Grundsätze des grenzüberschreitenden Warenverkehrs – hervorgehoben werden können der Grundsatz der Meistbegünstigung sowie das Diskriminierungs- und Protektionsverbot – und bildet einen allgemeinen Ordnungsrahmen für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Einfuhren.
Der 2. Teil der Untersuchung ist dem Zollrecht gewidmet. Die Verbringung einer Drittlandsware in die Union kann nur in den Formen erfolgen, die das Zollrecht dafür bereitstellt. Herzstück des Zollrechts ist der Zollkodex der Europäischen Union (UZK). Der Einfuhrumsatz ist durch den UZK verschiedentlich zollrechtlich vorgeformt. Besondere Prägung erhält der Einfuhrumsatz durch die besonderen Zollverfahren, die Vorschriften über die Zollwertermittlung sowie das Zollschuldrecht.
Anknüpfend an die zollrechtliche Vorformung des Einfuhrumsatzes analysiert der 3. Teil der Untersuchung die umsatzsteuerlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) für die Beurteilung des Einfuhrumsatzes. Die MwStSystRL stützt die Besteuerung des Einfuhrumsatzes einerseits auf zollrechtliche Verfahren und Ermittlungsmethoden, andererseits auf autonome Regelungen und überantwortet andere Bereiche wiederum vollständig den Mitgliedstaaten.
Der 4. Teil der Untersuchung betrachtet die nationale Umsetzung der Besteuerung des Einfuhrumsatzes im österreichischen UStG 1994. Kernbereiche der EUSt werden ausschließlich durch den Generalverweis des § 26 Abs 1 UStG auf das Zollrecht geregelt (zB die EUSt-Schuldentstehung und die EUSt-Schuldnerschaft). Neben einer grundsätzlichen Auffächerung der österreichischen Einfuhrbestimmungen werden verschiedene Mängel aufgezeigt und Lösungsvorschläge präsentiert. Beispielsweise schlägt diese Untersuchung vor dem Hintergrund typischer Einfuhrszenarien eine Neudefinition des Einfuhrtatbestands des § 1 Abs 1 Z 3 UStG vor und spricht sich für eine Abkehr vom Konzept der Verfügungsmacht bei der Beurteilung des Vorsteuerabzugsrechts bei der EUSt aus.
Thomas Bieber hat das Masterstudium der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften 2007 abgeschlossen; im Fach Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promovierte er im August 2011 an der Universität Linz; von September 2011 bis Oktober 2015 war Thomas Bieber Universitätsassistent und ab November 2015 Assistenzprofessor am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik. Im Dezember 2018 wurde Thomas Bieber habilitiert (Lehrbefugnis für das Fach Finanz- und Steuerrecht). Seit März 2019 ist Thomas Bieber assoziierter Universitätsprofessor am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik und stellvertretender Institutsvorstand. Ebenso ist Thomas Bieber seit Oktober 2013 Kooperationspartner der EU-Kommission im gesamten Bereich des europäischen Zoll- und Verbrauchsteurrechts.