Theo Öhlinger zählt zu den wirksamsten Fachvertretern der Lehre des öffentlichen Rechts in Österreich. Sein Werk umspannt den Zeitraum von mehr als 50 Jahren, ist aber noch immer nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich durch eine Vielfalt aus, die sämtliche Bereiche des Faches abdeckt.
Besonders hervorzuheben ist Theo Öhlingers Interesse an der Schnittstelle zwischen dem Völkerrecht und dem Unionsrecht einerseits und dem staatlichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht andererseits.
Schon in seiner Habilitationsschrift (1973) „Der völkerrechtliche Vertrag im staatlichen Recht. Eine theoretische, dogmatische und vergleichende Untersuchung am Beispiel Österreichs“ behandelte Theo Öhlinger eine Schlüsselstelle der Österreichischen Bundesverfassung, nämlich die Transformation der Staatsverträge. Dieses Thema verlangte nach einer reflektierten und aktualisierten rechtstheoretischen Verankerung; diese bildete den Ausgangspunkt für Theo Öhlingers ebenso kritische wird konstruktive Auseinandersetzung mit Hans Kelsens „Reiner Rechtslehre“.
Hervorzuheben ist, dass sich Theo Öhlinger bereits früh den Europäischen Gemeinschaften, jetzt der Europäischen Union widmete; beispielhaft genannt seien Beiträgen über verfassungsrechtliche Probleme eines Vertrages zwischen Österreich und der EWG (1970), zur österreichischen Neutralität aus verfassungsrechtlicher Sicht oder die Monographie „Verfassungsrechtliche Aspekte eines Beitritts Österreichs zu den EWG (1988). Es war nur konsequent, dass Theo Öhlinger den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union dogmatisch begleitete. Seitdem stellt dieses Thema einen Schwerpunkt im Schaffen von Theo Öhlinger dar: insbesondere die Anthologie „Verfassungsfragen einer Mitgliedschaft zur Europäischen Union. Ausgewählte Abhandlungen“ (1999) und die gemeinsam mit Michael Potacs verfasste Schrift „Gemeinschaftsrecht und staatliches Recht. Die Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich“ (2017, 6. Auflage).
Weitere Schwerpunkte seines Forschungsinteresses sind Menschenrechtsschutz, vor allem Volksgruppen- und Minderheitenschutz, Fragen der direkten Demokratie oder aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts.
Theo Öhlinger hat maßgebende Beiträge zu allen verfassungsrechtlichen Schlüsselthemen – Demokratie, Rechtsstaat, Grundrechte, Bundesstaat – publiziert und war auch ein hervorragender Lehrer. Sein Lehrbuch „Verfassungsrecht“ ist 2019 in der 12. Auflage erschienen (seit der 9. Auflage in Koautorenschaft mit Harald Eberhard).
Theo Öhlinger publizierte auch zu verwaltungsrechtlichen Themen wie etwa dem Sozialrecht oder dem Kulturrecht. Mit seiner Schrift „Die Museen und das Recht. Von der Öffnung der kaiserlichen Gemäldegalerie bis zum Bundesmuseengesetz (2008)“ legt Theo Öhlinger die rechtlichen Grundlagen für dieses Rechtsgebiet.
Aufgrund seiner Arbeiten zum Völker- und Unionsrecht gehört Theo Öhlinger zu den international sichtbarsten österreichischen Vertretern des öffentlichen Rechts. Ebenso hervorzuheben ist seine praktisch-legistische Tätigkeit: seine Leistungen auf dem Gebiet der Gesetzgebungslehre - gemeinsam mit Heinz Schäffer - waren bahnbrechend. Er beteiligte sich an beinahe allen öffentlichen Diskussionen, unabhängig von politischen Positionen, was seinem Wort noch immer Gewicht gibt.
Theo Öhlinger hat das Studium der Rechtswissenschaften 1966 an den Universitäten Innsbruck und Wien abgeschlossen. Die Habilitation erfolgte 1972 an der Universität Innsbruck; an dieser Universität wurde er 1973 zum ao. Universitätsprofessor für Europarecht ernannt und war Leiter der Abteilung „Europarecht“. 1974 wurde Theo Öhlinger als o. Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an die Universität Wien berufen. Von 1985-1987 war er Dekan, von 1995-2005 Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrechts.
In der Zeit seiner Tätigkeit an der Universität Wien nahm Theo Öhlinger zahlreiche Funktionen wahr: u.a. war er Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs (1977-1989), Mitglied des „Committee of Independent Experts“ der Europäischen Sozialcharta (1984-1990), Mitglied des Executive Committee der „International Association of Constitutional Law“ (1992-2004), Mitglied des Österreich-Konvents (2003-2005) sowie der Arbeitsgruppe Verfassungsreform im Bundeskanzleramt (2007/2008). Von 2002-2019 war er Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums des Kunsthistorischen Museums.
Auszeichnungen (Auswahl): Kardinal-Innitzer-Förderungspreis für Rechtswissenschaften (1973), Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse (2011), Officier dans l´Ordre des Palmes académiques (2011), Chevalier dans l´Ordre de la Légion d´Honneur (2012).